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Budget 2019
Eingaben und Anträge von Privaten, Vereinen, Kommissionen und Behörden für das Budget 2019 sind dem Gemeinderat schriftlich und begründet bis 31. Juli 2018 einzureichen. Herzlichen Dank für die Einhaltung dieses Termins. DER GEMEINDERAT.
Geschwindigkeitskontrolle 12.6.2018 – 22.6.2018
Die Regionalpolizei Unteres Fricktal führte in der Zeitspanne vom 12.6.2018 – 22.6.2018 eine Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der signalisierten Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Hauptstraße) durch.
- Bei der Kontrolle in Fahrtrichtung Zuzgen wurden total 12‘528 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 236 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 76 km/h gemessen.
- Bei der Kontrolle in Fahrtrichtung Wegenstetten wurden total 10‘742 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 131 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 77 km/h gemessen.
DER GEMEINDERAT
Neue Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei / Gemeindeschreiber Stellvertretung
Im Monat Juni wurden diverse Bewerbungen für die Stelle als Sachbearbeiter/in Gemeindekanzlei, respektive Gemeindeschreiber Stellvertretung, geprüft. Der Gemeinderat Hellikon freut sich, mit Tamara Schafroth eine versierte Fachfrau für die offene Stelle gefunden zu haben. Gleichzeitig wurde in diesem Zusammenhang die Leitung der Einwohnerdienste inklusive Führung der Hundekontrolle an Tamara Schafroth übertragen. Während der letzten viereinhalb Jahre (seit November 2013) führte Tamara Schafroth die Einwohnerdienste der Gemeinde Laufenburg. In ihrer Tätigkeit war Tamara Schafroth ebenfalls für die Führung der Einwohnerkontrolle, des Stimmregisters, der Raumverwaltung und der Hundekontrolle sowie für die Bewirtschaftung der Homepage verantwortlich. Tamara Schafroth wird die Stelle per 2. August 2018 antreten. Der Gemeinderat heisst Tamara Schafroth auch im Namen des Personals und der Bevölkerung herzlich willkommen und wünscht ihr schon jetzt viel Freude in ihrem neuen Wirkungsfeld. Die Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei bleiben unverändert. DER GEMEINDERAT UND VERWALTUNG
Grillieren im Wald
Rausgehen in den Wald, ein Feuer machen und Cervelat bräteln – das ist Sommer. Doch leider bleibt das Grillfeuer nicht immer da, wo es soll. In diesem Jahr hat es in Schweizer Wäldern schon etliche Male gebrannt. Es ist zu erwarten, dass das Risiko für Waldbrände im Zuge der Klimaerwärmung noch weiter zunimmt. Schuld ist meist der Mensch. Oft sind Waldbrände eine Folge von Unwissen und Unachtsamkeit. Wer im Wald bräteln will, sollte sich darum über die regionalen Begebenheiten informieren. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt BAFU ( www.waldbrandgefahr.ch ) finden sich Angaben zur aktuellen Risikolage. Wenn Sie Feuer im Wald machen möchten, benutzen Sie wenn möglich bestehende Feuerstellen. Beaufsichtigen Sie das brennende Feuer und löschen Sie dieses immer vor dem weggehen. Bei starkem Wind oder starker Trockenheit sollte Feuer vermieden werden. Durch Verantwortungsvolles Handeln zollen Sie dem Wald und seinen Bewohnern Respekt und helfen, Brände zu vermeiden. Alle sind im Wald willkommen – aber es gilt zu bedenken: Jeder Wald hat einen Eigentümer, dieser ist für ein rücksichtsvolles Verhalten dankbar. DER GEMEINDERAT
Gemeindeversammlungsbeschlüsse/Rechtskraft
Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1. Juni 2018 sind nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 6. Juli 2018 in Rechtskraft erwachsen. DER GEMEINDERAT
Erteilte Baubewilligungen 1. Halbjahr 2018
- BG 17-34, Hanspeter Hürbin und Angelika / Gregor Hürbin, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Abbruch der Liegenschaft AGV Nr. 74, Oberdorf 3, Parzelle 340
- BG 17-35, Swisscom Broadcast AG, Neues Sendesystem DAB, Umbau GWK Antenne, Maierai / Eich, Parzelle 488
- BG 17-37, Ernst Schlienger, Ersatz bestehende Sonnenstore durch feste Holzüberdachung, Hauptstrasse 80, Parzelle 23
- BG 18-01, David Riggenbach und Marceline von Arx, Umbau Scheune, Hauptstrasse 55, Parzelle 230
- BG 18-02, Hansjörg und Ursula Friedlin, Gartenumgestaltung, Standortanpassung Whirlpool, Rebmatt 39, Parzelle 89
- BG 18-03, Feuerwehr Wabrig, Erneuerung Toranlage Feuerwehrmagazin, Schulstrasse 19, Parzelle 40
- BG 18-04, Natascha Hasler, Neubau Roundpen mit 15 m Durchmesser, Tegerfeldhof, Parzelle 397
- BG 18-05, Thomas und Monika Santinelli, Umnutzung Schopfanbau als Garage, Fenstereinbau, Obere Strasse 7, Parzelle 207
- BG 18-06, Urs Schlienger, Bodenplatte mit Futtersilo, Breitletenhof, Parzelle 673
- BG 18-07, Einwohnergemeinde Hellikon, Sanierung Turnhalle mit heiztechnischen Installationen, Schulstrasse 18, Parzelle 289
- BG 18-09, Albert Herzog, Eingangsüberdachung, Niedermatt 20, Parzelle 71
- BG 18-10, Lukas und Andrea Stocker, Ersatz Thujahecke durch Sichtmauer, Vorplatzerweiterung mit Bodenplatten im Bereich der Stützmauern, Chesselacker 7, Parzelle 919
Glas- und PET Entsorgung Hellikon
Die Bevölkerung wird aufgefordert, PET und Glas korrekt zu trennen und bei der Entsorgungsstelle neben dem Gemeindehaus zu entsorgen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sowohl Milch- und Kaffeerahmflaschen als auch Wasch und Putzmittel und Essig, Öl, Salatsaucenflaschen nicht als PET gedeutet wird. Das Glas ist nach Farben zu sortieren und muss in den Altglassammelvorrichtungen verstaut werden können. Ganze Glasscheiben, grössere Glasgegenstände etc. sind entsprechend zu verkleinern und in den Vorrichtungen zu verstauen.
Fahrkostenrückerstattung für das Schuljahr 2017/2018
Die Gemeinde übernimmt 100% der Transportkosten für die obligatorischen Schulstufen, deren Schulweg länger als 5 km ist. Dies betrifft in unserer Gemeinde den Schulbesuch in Möhlin. Ebenfalls wird auch den Schülern von der 1. bis zur 2. Primarschule, welche die Schule in Wegenstetten besuchen und die Veloprüfung noch nicht absolviert haben, das Umweltabonnement finanziert. Ab der 3. Klasse besuchen die Schüler/innen der KSWH den Schulstandort Hellikon. Für den Transport nach Wegenstetten (Textiles Werken) werden Einzelfahrten finanziert. Die Mehrfahrtenkarten werden durch die KSWH angeschafft und der Gemeinde Hellikon verrechnet. Weitere Auslagen für den Schulbesuch der Oberstufenschüler/innen in Möhlin werden gegen Vorweisung einer Quittung und nach Bekanntgabe der Bankverbindung durch die Einwohnergemeinde Hellikon rückerstattet.
TNW-Abos Schuljahr 2018/2019
Die beim Schulsekretariat der Kreisschule Wegenstetten-Hellikon bestellten Grundkarten bzw. TNW-Abos für das Schuljahr 2018/2019 können ab sofort auf der Gemeindekanzlei gegen Unterschrift bezogen werden.
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht.
DER GEMEINDERAT
Entsorgungskonzept für Astmaterial und Gartenabfälle
Die Anpassung / Revision des Reglements über die Abfallbewirtschaftung der Gemeinde Hellikon wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017 genehmigt. Die Reglementsanpassung, inklusive der gemeindeeigenen Sammelstelle für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt, etc.), ist am 2. Januar 2018 in Rechtskraft erwachsen. Die neue Sammelstelle wurde beim Gemeindewerkhof eingerichtet und wird seit 1.1.2018 wie folgt betrieben:
Juli – Oktober 1 x wöchentlich / jeweils Dienstags von 17:30 – 18:30 Uhr
Nicht entgegengenommen werden Rüst- und Speiseabfälle und verdorbene, überzählige oder nicht mehr geniessbare organische Reststoffe. Die Grundgebühr von CHF 30.00 pro Liegenschaft mit eingebautem Wasserzähler ist jährlich zu entrichten und wird durch die Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt. Eine Gebühr pro m3 wird ab 1.1.2018 nicht mehr erhoben.
DER GEMEINDERAT UND DER GEMEINDEWERKHOF