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Hellikon

Neuigkeiten

Geschwindigkeitskontrolle 02.09.2019

Die Regionalpolizei Unteres Fricktal führte am 02.09.2019 eine Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der signalisierten Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Hauptstraße) durch. Bei der Kontrolle wurden total 356 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 6 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 62 km/h gemessen. DER GEMEINDERAT

Die Feuerwehr Wabrig entfernt fortan keine Wespen-/Hornissennester mehr

In Absprache mit den Ressortvertretern Feuerwehrwesen der Vertragsgemeinden Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen entfernt die Feuerwehr Wabrig fortan keine Wespen-/Hornissennester mehr. Die Bevölkerung wird angehalten, sich bei Bedarf an entsprechend spezialisierte private Institutionen zu wenden, beispielsweise:

www.faltenwespe.ch | + 41 78 708 38 50 | info@faltenwespe.ch
www.anticimex.com | 058 387 75 75 | contact@anticimex.ch
www.foxgmbh.ch | 0800 808 807
www.insekta.ch | +41 62 212 98 29 | info@insekta.ch
www.rentokil.ch | 0800 728 237
www.fsd-vss.ch/de/anbieter | Mitgliederverzeichnis Verband Schweizerischer Schädlingsbekämpfer

Begründung:
Die Entfernung von Wespen-/Hornissennestern durch die Feuerwehr Wabrig erfolgte stets auf freiwilliger Basis sowie ausserhalb ihrer eigentlichen Kernaufgaben mit Rechnungsstellung an die auftragserteilende Person (§ 1 und § 6a FwG).

Wespen/Hornissen können in ausgewählten Fällen problematisch sein und als Schädlinge wahrgenommen werden (etwa bei Vorliegen einer Allergie oder aufgrund des Neststandorts). Gleichzeitig nehmen Wespen/Hornissen im Biosystem nützliche Aufgaben wahr und sind im Sinne des Erhalts der Biodiversität schützenswert (vergleiche hierzu beiliegenden Newsletter 01/2015 der Aargauischen Gebäudeversicherung zum Thema Wespen und Hornissen). Alter-nativen wie die Umsiedlung oder Montage von Insektenschutzgittern sollten daher stets geprüft werden. Weiter ist gemäss Artikel 1 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) für die Schädlingsbekämpfung (VFB-S) zur Bekämpfung mit Insektiziden im Auf-trag Dritter beruflich oder gewerblich eine Fachbewilligung respektive für die allgemeine Schädlingsbekämpfung mindestens die Anleitung einer entsprechend qualifizierten Person erforderlich. Die zur Entfernung von Wespen-/Hornissennestern erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen sind bei spezialisierten privaten Institutionen breit gestreut vorhanden, deren dauerhafter Erhalt bei einer ausreichenden Anzahl Angehöriger der Feuerwehr (AdF) Wabrig aufgrund dienstaltersbedingter Austritte erschwert und mit einem unverhältnismässig hohem finanziellen Aufwand verbunden.

Der Bevölkerung entsteht durch den Beschluss der Feuerwehrkommission kein nennenswerter Nachteil. Für Ihr Verständnis sowie die gute Zusammenarbeit danken wir Ihnen bestens
Die Feuerwehrkommission Wabrig

Neophyten – Gebietsfremde Pflanzen in unserer Gemeinde

Einige eingeschleppte, sogenannte invasive Pflanzen verdrängen die einheimische Flora und können grosse Probleme verursachen. Der Kanton Aargau hat acht Arten auf der „schwarzen Liste“ und somit das Ziel, deren Verbreitung grossflächig einzudämmen. Dazu gehören auch beliebte Gartenpflanzen wie zum Beispiel der Sommerflieder oder die Nordamerikanische Goldrute. Informationen zu Massnahmen, Entsorgung, Gefahren und einheimischen Alternativpflanzen sowie Ansprechpersonen finden Sie im Merkblatt „Invasive Neophyten“ (erhältlich auf der Gemeindekanzlei oder via Gemeindehomepage https://www.hellikon.ch/verwaltung-hausdienste_werkhof).

Invasive Neophyten sind eine der grössten Bedrohungen für die Biodiversität. Vielen Dank für Ihre Mithilfe, um die Ausbreitung dieser gebietsfremden Pflanzen zu stoppen! Bei Fragen wenden Sie sich an:
Gemeinderat Thomas Rohrer 079 211 01 14
NSV-Hellikon Amandus Brogle 079 443 28 94

Persönliche Worte zur Kündigung

Die Entscheidung fiel mir alles andere als leicht und ich werde Hellikon mit einem weinenden und einem lachenden Auge verlassen. Ich habe mich stets sehr gerne für die Belange der Bevölkerung eingesetzt, die an mich herangetragenen Wünsche und Anliegen ernst genommen und nach konstruktiven Lösungen gesucht. Ich werde die Helliker/innen schmerzlich vermissen. Für das entgegengebrachte Vertrauen, die geschäftlichen und privaten Kontakte sowie die grosse Chance, welche mir die Gemeinde Hellikon ermöglicht hat, möchte ich mich bei ALLEN herzlich bedanken. Es waren tolle Jahre, in welchen ich viel lernen / wachsen und mich weiterentwickeln durfte. Bis zu meinem Wechsel freue ich mich nun, die laufenden Projekte und pendenten Geschäfte noch vorantreiben zu können. Gemeindeschreiber Severin Isler

Kündigung Gemeindeschreiber Severin Isler

Seit seiner Anstellung am 7.4.2014 führt Severin Isler die Gemeindekanzlei inklusive Bestattungsamt, Bauverwaltung, Soziale Dienste und SVA Zweigstelle in einem Arbeitspensum von 100% als Gemeindeschreiber in Hellikon. Im Jahr 2016 erlangte er zudem das Certificate of Advanced Studies (Öffentliches Gemeinwesen Gemeindeschreiber).

Nun nach 6 Jahren kehrt Severin Isler zu jener Gemeinde zurück, welche ihm das “Gemeinde-Einmaleins“ beigebracht hat. Mit der Anstellung per 1.7.2020 in Magden erhält Severin Isler die Möglichkeit, sich als Gemeindeschreiber in einem bekannten Umfeld weiter zu entwickeln. Wir danken Severin Isler für seinen Einsatz sowie für seine selbständige, exakte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise in den vergangenen Jahren und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Die Verwaltung und der Gemeinderat.

GAF Erinnerungsfunktion Recyclingkalender 2019

Birnel-Aktion 2019

Wie jeden Herbst führt die Schweizerische Winterhilfe in diesen Wochen ihre Birnel-Verkaufsaktion durch. Hellikon beteiligt sich in Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden auch in diesem Jahr am Verkauf. Folgende Einheiten sind erhältlich:

Konventionelle Qualität
250-g-Dispenser à Fr. 4.20
500-g Gläser à Fr. 6.50
1-kg-Gläser à Fr. 10.50
5-kg-Kessel à Fr. 46.00
12,5-kg-Kessel à Fr. 105.00

Bio Qualität
250-g-Dispenser à Fr. 4.60
500-g Gläser à Fr. 8.00
1-kg-Gläser à Fr. 12.50
5-kg-Kessel à Fr. 56.50
12,5-kg-Kessel à Fr. 131.00

Birnel wird ausschliesslich aus Mostbirnen von Schweizer Bauernbetrieben hergestellt und ist somit ein pures Naturprodukt, was praktisch unbeschränkt haltbar ist. Die Früchte sind unbehandelt und ungespritzt. Sein feiner Eigengeschmack - eine Mischung aus Birnen, Karamel und Honig - macht Birnel unverwechselbar.

Birnel und Rezepte können ab sofort bis 30.09.2019 bei der Gemeindekanzlei vorbestellt (Tel. 061 871 01 61 oder gemeindeverwaltung@hellikon.ch) werden. DIE GEMEINDEKANZLEI

SBB-Tageskarten

Die Gemeinden Hellikon, Zeiningen und Zuzgen bieten bekanntlich zusammen drei SBB-Tageskarten an. Im Jahr 2018 wurden total 1013 Tageskarten verkauft, was einer Auslastung von 92.5 % entspricht. Erstmals wurden Tageskarten zu einem reduzierten Preis von CHF 25.00 abgegeben, wenn diese am Vortag der Gültigkeit reserviert wurden. Es wurden total 72 reduzierte Tageskarten verkauft. Die Gemeinderäte haben sich entschieden, die Tageskarten weiterhin zu den aktuellen Bedingungen anzubieten. Das Angebot der reduzierten Tageskarten wird im Jahr 2020 auf deren Wirtschaftlichkeit überprüft. Die Gemeindekanzlei weist darauf hin, dass reduzierte Tageskarten grundsätzlich nur während den Öffnungszeiten abgeholt werden können. Für Tageskarten, welche ausserhalb der Öffnungszeiten abgeholt werden möchten, muss vorgängig ein Termin vereinbart werden. Besten Dank für Ihr Verständnis. DIE GEMEINDEKANZLEI

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:


- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT

Lärmschutz

Gerne erinnern wir die Bevölkerung daran, dass gemäss Polizeireglement der Regionalpolizei Unteres Fricktal in Wohngebieten von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten ist. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: das Laufen lassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme kann jeder zu einem harmonischen Zusammenleben beitragen. DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 30.9.2019 bis 29.10.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 19-20
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Täfernstrasse 26, 8405 Baden-Dättwil
Bauvorhaben: Renaturierung und Sanierung Deponie Lörenloch
Lage: Parzelle 630, Neulig
Zonenart: ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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