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Neuigkeiten

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 29. November 2019

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29.11.2019 veröffentlicht. Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden alle positiv gefasst. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 3.1.2020. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.

I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 286 / Anwesende 38 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019; Genehmigung Budget 2020

II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 607 / Anwesende 90 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019; Genehmigung Kreditabrechnung „Sanierung Dreschschopfbedachung“; Genehmigung Kreditabrechnung „Erstellung Sanierungskonzept der Turnhalle“; Genehmigung Kreditabrechnung „Sanierung der Turnhalle und der bestehenden Heizinstallationen“; Genehmigung Budget 2020

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021

Anzahl Stimmberechtigte 607 / Anwesende 90.
Gestützt auf § 26 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird das Wahlergebnis vom 29. November 2019 veröffentlicht.

In Betracht fallende Wahlzettel: 90 Wahlzettel
Absolutes Mehr: 46 Stimmen
Gewählt ist: Michael Lang mit 88 Stimmen

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Neuwahl des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsperiode 2018/2021

Anzahl Stimmberechtigte 607 / Anwesende 90.
Gestützt auf § 26 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird das Wahlergebnis vom 29. November 2019 veröffentlicht.

In Betracht fallende Wahlzettel: 90 Wahlzettel
Absolutes Mehr: 46 Stimmen
Gewählt ist: Thomas Rohrer mit 74 Stimmen

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 9.12.2019 bis 7.1.2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 19-24
Bauherrschaft: Johann Waldmeier, Wydenmatt 22, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Johann Waldmeier, Wydenmatt 22, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Walter Brogle, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Vergrösserung Viehauslauf / Umgestaltung Kuhliegeboxen / Neues Grünfuttersilo
Lage: Parzelle 392, Wydenmatt
Zonenart: ausserhalb Bauzone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.

Wahl Edoardo Carrico zum Gemeindeschreiber per 16.3.2020

Im Monat November wurden insgesamt 12 Bewerbungen für die Stelle als Gemeindeschreiber geprüft. Es wurden diverse Referenzen eingeholt und Vorstellungsgespräche geführt. Der Gemeinderat Hellikon freut sich, mit Edoardo Carrico einen versierten Fachmann für die offene Stelle gefunden zu haben. Edoardo Carrico, geboren am 16.12.1981 und wohnhaft in 5082 Kaisten, absolviert zurzeit den Lehrgang Öffentliches Gemeinwesen Stufe II (Fachkompetenz Gemeindeschreiber/in) und wird das Zertifikat voraussichtlich im März 2020 erlangen. Wie dem Lebenslauf zu entnehmen ist, kann Edoardo Carrico bereits Erfahrungen als Verwaltungsleiter und Gemeindeschreiber der Gemeinde Oeschgen vorweisen (Juli 2019 bis Januar 2020). In der Zeit von 2007 bis 2017 erlangte Edoardo Carrico zudem den Bachelor für Politikwissenschaften / Öffentliches Recht an der Universität Zürich sowie den Master in Management Öffentliches Gemeindewesen an der Hochschule Luzern. Der Gemeinderat heisst Edoardo Carrico auch im Namen des Personals und der Bevölkerung herzlich willkommen und wünscht ihm schon jetzt viel Freude in seinem neuen Wirkungsfeld. DER GEMEINDERAT

Brennholzbestellung

Der Forstbetrieb Regio-Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kaufe an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine schriftliche Bestellung mit Bestellschein.

Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeindekanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon (www.hellikon.ch) herunterzuladen. Bestellungen richten Sie bitte schriftlich (Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin) oder per Mail (forstverwaltung@möhlin.ch) an den Forstbetrieb Region Möhlin.

Trockenes Brennholz ab Lager kann noch bis 12. Dezember 2019 bei der Forstverwaltung Zeiningen (Urs Jakober / Nat. 079 674 17 64) bestellt werden. Umgehende Lieferung von Buche und Birke sind möglich. DIE FORSTVERWALTUNG

Rechnungsruf

Damit die Finanzverwaltung den Rechnungsabschluss rechtzeitig erstellen kann, sind Forderungen an die Gemeinde Hellikon bis spätestens 13.12.2019 geltend zu machen. DIE ABTEILUNG FINANZEN

Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst auf den Helliker Gemeindestrassen wird auf ein Minimum reduziert. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. DER GEMEINDERAT UND DER GEMEINDEWERKHOF

Fahrplanwechsel per 15.12.2019

Auf den Fahrplanwechsel vom 15. Dezember 2019 gibt es in der Nordschweiz verschiedene Fahrplananpassungen. Diese bringen neben einer guten ÖV-Erschliessung auch eine verbesserte Fahrplanstabilität. PostAuto empfiehlt den Fahrgästen, sich frühzeitig im Online-Fahrplan unter postauto.ch/fahrplan oder in der PostAuto-App postauto.ch/app zu informieren. Die Gemeinde Hellikon ist von nachfolgenden Änderungen direkt betroffen:

89 Möhlin–Wegenstetten
Von Montag bis Freitag bietet eine zusätzliche Fahrt um 18.20 Uhr ab Möhlin, Bahnhof Anschlüsse von der Zusatz-S-Bahn um 17.58 Uhr ab Basel und der S1 aus Frick

89 Möhlin Bahnhof - Zeiningen Mitteldorf ab 18.20
89 Möhlin Obermatt - Wegenstetten Oberdorf ab 18.20
89 Möhlin Zeinigerstrasse - Wegenstetten Oberdorf ab 18.20

Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs

Die Stromzähler der AEW Kundinnen und Kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 3. Dezember 2019 bis 10. Januar 2020 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Die AEW bittet ihre Kunden, den Zugang zu den Zählern zu gewähren. Die Stromrechnungen für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 werden im Verlauf des Januars 2020 versendet.

Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22“
AEW Energie AG

Pensionierung Urs Jakober

Urs Jakober, welcher über 40 Jahre als Förster und Leiter des Forstbetriebs Zeinigerberg-Looberg tätig war, tritt per 31. Dezember 2019 vorzeitig in den Ruhestand. Urs Jakober pflegte unseren Wald über 40 Jahren nachhaltig, mit viel Leidenschaft und Knowhow. Ruhig und zuverlässig erledigte Urs Jakober alle anfallenden Arbeiten. Der Gemeinderat dankt Urs Jakober für den langjährigen Einsatz zugunsten des Forstbetriebs Zeinigerberg-Looberg.

Ressorts für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 sind verteilt

Auf den 1. Januar 2020 kommt es im Gemeinderat Hellikon zu einem personellen Wechsel. Michael Lang ersetzt die zurückgetretene Kathrin Hasler als Mitglied des Gemeinderates. Ebenfalls per 1.1.2020 tritt Gemeinderat Thomas Rohrer die Nachfolge von Kathrin Hasler als Gemeindeammann an. Nun hat der für die Amtsperiode 2018/2021 neu gewählte Gemeinderat die Ressortverteilung vorgenommen.

Gemeindeammann Thomas Rohrer übernimmt die Ressorts Flur- und Waldwege inklusive PWI, Justiz & Polizei, Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Umweltschutz / Deponien, Ortsbürgergemeinde, Präsidiales, Kommunikation und Information, Raumplanung (Kulturland), Verwaltung und Personal, Werkhof / Unterhalt Gemeindegebiet.
Vizegemeindeammann Josef Hasler übernimmt die Ressorts Abwasserbeseitigung, Gemeinde- und Ortsverbindungsstrassen / Erstellungs- und Erneuerungsprojekte, Hoch- und Tiefbau (Prüfung Vorpro-jekte & Vorbesprechungen), Orts- und Regionalplanung, Raumplanung (Siedlungsgebiet), Vereine, Verkehr, Wasserversorgung.
Gemeinderätin Dagmar Hasler übernimmt die Ressorts Asylwesen, Bildung (Kindergarten, Unter- und Oberstufe, Berufsbildung, Musikschule), Hoch- und Tiefbau (Vollzugskontrollen & Bauabnahmen), Soziale Wohlfahrt (Soziale Dienste und Altersvorsorge).
Gemeinderat Bernhard Joller übernimmt die Ressorts EDV, Informatik und Telekommunikation, Energie, Finanzen und Steuern, Gesundheit (Krankenpflege und Spitex), Industrie und Gewerbe, Kultur.
Gemeinderat Michale Lang übernimmt die Ressorts Abfallbewirtschaftung, Feuerwehr, Hausdienste / Unterhalt Öffentliche Liegenschaften und Anlagen inklusive Friedhofareal, Jugendarbeit, Militärwesen und Zivilschutz, Sport, Winterdienst.

DER GEMEINDERAT

Neujahrsapero 1.1.2020

Der Gemeinderat lädt auch in diesem Jahr zum Neujahrsapéro ein. Der Anlass findet am Mittwoch, 1.1.2020 von 15.30 bis 18.00 Uhr im Mehrzweckraum statt. Der Gemeinderat freut sich, den Start ins neue Jahr mit der Bevölkerung zu feiern und hofft auf viele Anwesende. Nutzen Sie die Gelegenheit Kontakte zu knüpfen und ungezwungene Gespräche zu führen. DER GEMEINDERAT

Ausgabe Weihnachtsbäume 21.12.2019

Die Ausgabe der bestellten Weihnachtsbäume erfolgt am Samstag, 21. Dezember 2019 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Gemeindewerkhof (ehemals ARA – Gebäude). Die Trachtengruppe Hellikon wird wiederum eine Spendenaktion zugunsten der Schweizer Berghilfe durchführen und Lebkuchen, Glühwein und Tee anbieten. Die Trachtengruppe freut sich auf viele Besucher und hofft auf möglichst viele Spenden.

Drei praktische Tipps zum Umgang mit Weihnachtsbäumen:
 Den Christbaum bis Weihnachten im Freien in einen Kübel Wasser stellen.
 Christbaumständer mit Wasserbehälter verwenden, diesen regelmässig nachfüllen. Den Stamm nicht anspitzen! So können die Leitgefässe unter der Rinde mehr Wasser aufnehmen.
 Tägliches Besprühen des Baumes mit destilliertem Wasser hält ihn länger frisch und vermeidet Kalkflecken auf dem Christbaumschmuck.

DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 19.12.2019 bis 17.1.2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 19-25
Bauherrschaft: Lajos Vamosi, Chesselacker 4, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Lajos Vamosi, Chesselacker 4, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Lajos Vamosi, Chesselacker 4, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Garagentor und Schopftor
Lage: Parzelle 137, Chesselacker 4
Zonenart: Wohnzone A

DIE BAUVERWALTUNG

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr

Über die Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom 21. Dezember 2019 bis und mit 1. Januar 2020 geschlossen. Am Donnerstag, 2. Januar, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Am Freitag, 3. Januar, ist die Gemeindeverwaltung via Pikettnummer (hinterlegt auf dem Telefonbeantworter) erreichbar. Wir wünschen der Bevölkerung eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2020. DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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