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Neuigkeiten

1.-August-Worte des Gemeindeammanns Thomas Rohrer

Wohl das erste Mal überhaupt, findet in unserem Dorf in diesem Jahr keine offizielle Bundesfeier statt.
Gerade in dieser Zeit des Abstandhaltens und der Verunsicherung wäre ein gemeinsamer besinnlich-fröhlicher Anlass, der den Zusammenhalt im Land und auch im Dorf zum Thema hat, eine gute Gelegenheit sich, wieder zu begegnen. Leider lassen dies die Umstände nicht zu.
Nicht nur die Viruskrise auch unsere moderne hektische Art zu leben, zu arbeiten und einzukaufen, reduziert unsere persönlichen Kontakte im Alltag, auch in unserem Dorf.
Die in den letzten Monaten erzwungenermassen veränderten Umgangsformen wirken sich auf unser Verhalten zueinander aus. Gewohnte Begrüssungs-Rituale und unverkrampftes Zusammensitzen werden plötzlich „gefährlich“. Wenn die empfohlenen und vorgeschriebenen Schutzmassnahmen zum Teil belächelt und ignoriert, andererseits aber extrem eingehalten und eingefordert werden, verunsichert das viele.
Aus diesem Grund ist es gerade jetzt umso wichtiger, dass sich die Menschen begegnen! Sei es am Telefon, in irgendeiner schriftlichen Form oder auch nach wie vor im direkten Zusammentreffen. Natürlich soll sich dabei niemand gefährden oder zu Umgangsformen die Angst ma-chen gedrängt werden. Lieber einen Schwatz über den Gartenzaun mit etwas mehr Abstand, als einsame Nachbarn. Halten wir uns an die Schutzmassnahmen - mit gesundem Augenmass - zum Wohle aller.
Während den letzten Monaten hat sich die Bevölkerung im Dorf gegenseitig unterstützt. Verwandten- und Nachbarschaftshilfe machten ein Zutun von offizieller Seite, trotz entsprechendem Angebot, gar nicht erst nötig. Bleiben wir bei diesem Umgang miteinander, auch wenn die Massnahmen gelockert werden und uns die gegenseitige Unterstützung nicht mehr so wichtig scheint. So hat die Corona-Krise wenigsten einen positiven Aspekt.
Die Bundesfeier im Dorf wird durch die besonderen Umstände in diesem Jahr nicht ausfallen, sondern sie wird zu vielen kleinen Bundesfeiern in den Familien, Freundeskreisen oder in der Nachbarschaft.
Auch in diesem Rahmen können wir unserem schönen Dorf, unserem sicheren Land einige besinnliche Gedanken widmen und unsere Heimat würdig feiern.
Im Namen des Gemeinderates wünsche ich Ihnen einen schönen Bundesfeiertag. Wir freuen uns, hoffentlich im nächsten Jahr, den 1. August wieder alle gemeinsam feiern zu können.

Thomas Rohrer, Gemeindeammann

Keine offizielle Bundesfeier 2020 in Hellikon

Schweren Herzens musste der Gemeinderat aufgrund der Corona-Pandemie die diesjährige 1. August-Feier absagen. Gemeindeammann Thomas Rohrer ist es Anbetracht dieser Umstände besonders ein Anliegen, ein paar 1. August – Worte an die Helliker Bevölkerung zu richten. Diese werden voraussichtlich in den regionalen Medien publiziert (siehe auch fricktal.info Ausgabe vom 29.7.20); sind aber auf jeden Fall auf der Gemeindehomepage unter Rubrik „Aktuelles / Neuigkeiten“ zu finden. Zudem sind am 1. August um ca. 15 Uhr musikalische Klänge der Musikgesellschaft Hellikon über den Dächern des Dorfes zu hören. Ebenfalls sei die Bevölkerung herzlich eingeladen, auch private Gebäude und Geschäfte anlässlich des Nationalfeiertages mit Fahnen zu beflaggen. DER GEMEINDERAT.

Fledermaus-Abendspaziergang Hellikon

Auf den Spuren der nächtlichen Jäger im „Fledermaustal“! Nach einer kurzen Einführung in die Lebensweise dieser faszinierenden Tiere und deren Bedeutung für das „Fledermaustal“ startet der gemütliche Spaziergang. Mit Detektoren lauschen die Teilnehmenden am Waldrand, ent-lang des Möhlinbaches und beim Naturschutzweiher den Rufen der nächtlichen Jäger. Dazwi-schen erzählt die Exkursionsleiterin Anekdoten über die interessantesten Patienten der Fleder-mausstation. Der nächste Fledermaus-Spaziergang findet am Samstag, 8. August 2020 in Hel-likon statt. Die Führung beginnt um 20 Uhr beim Gemeindehaus, Schulstrasse 19, und dauert ca. zwei Stunden. Für Erwachsene kostet der Eintritt CHF 10 und für Kinder CHF 5. Wir emp-fehlen Ihnen eine Stirn- oder Taschenlampe und evtl. ein Feldstecher mitzubringen. Gerne können Sie sich beim Jurapark (062 877 15 04 / anmeldung@jurapark-aargau.ch) anmelden. JURAPARK AARGAU.

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 30. Juli 2020 bis 31. August 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 20-18
Bauherrschaft: Andreas und Natalie Berzins, Obermatt 14, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Andreas und Natalie Berzins, Obermatt 14, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Müller & Partner Architekturbüro AG, Im Kunzental 6B, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Vorplatzgestaltung und Garageneinbau in best. Scheune
Lage: Parzelle 325, Obermatt 14
Zonenart: Kernzone

K494 Sanierung Hauptstrasse Hellikon, Einbau Deckbelag Ausserorts, Bauverzögerungen Innerorts

Vom 21. – 24. Juli 2020 wird der Deckbelag zwischen Dorfausgang Hellikon und der Gemeindegrenze Zuzgen eingebaut. Die Bauarbeiten erfolgen halbseitig, der Verkehr kann somit einspurig durch die Baustelle geführt werden. Die Verkehrsregelung erfolgt durch einen Verkehrsdienst. Während diesen Tagen ist mit längeren Wartezeiten als üblich zu rechnen.

Im Innerorts-Abschnitt sind derweil Bauverzögerungen von ca. 2 Monate zu vermelden. Das hat zum einen technische Hintergründe, zum anderen mussten diverse Projektänderungen, insbesondere für die Leitungsbauten vorgenommen werden. Ausserdem hat die Corona-Pandemie gewisse Arbeitsabläufe entschleunigt. Es ist neu davon auszugehen, dass die Bauarbeiten bis ca. Ende Oktober 2020 abgeschlossen sein werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT UND DER GEMEINDERAT

Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen wegen Belagsarbeiten

Im Rahmen der 2. Etappe der Periodischen Wiederinstandstellung (PWI) Hellikon werden die Flurwege im Gebiet Neulig instandgestellt. Aufgrund der anstehenden Belagsarbeiten ist die Strasse von Hellikon nach Buus zwischen Neulighof und Rütihof (Waldabschnitt) ab sofort bis Ende Juli gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist möglich; bei Fragen stehen Ihnen die Bau-leitung (H. Keller, 062 869 80 50) oder der Polier vor Ort gerne zur Verfügung. Weitere Sper-rungen für die unteren Abschnitte der Neuligstrasse werden noch kommuniziert. Wir danken für das Verständnis und bitten Sie, das Gebiet grossräumig zu umfahren (z.B. via Fürstenhof). DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 23.7.2020 bis 24.8.2020 auf der Gemeinde-kanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzuge-ben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Zur Einwendung ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Vereinigungen im Sinne von Art. 12 und 12a des Natur- und Heimatschutzgesetzes sind eben-falls zur Einwendung berechtigt.

Das Projekt wird gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft und § 17 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes publiziert. Die vorgesehenen Massnahmen werden unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Departement Finanzen und Ressourcen, Abtei-lung Landwirtschaft, mit Kantonsbeiträgen unterstützt. Es sind auch Bundesbeiträge in Aussicht gestellt.

Baugesuch Nr.: 20-14
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hellikon / Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon (Parz. 715) / Sabine Waldmeier (Parz. 714 / 716)
Projektverfasser: Koch+Partner, Gabriel Gisler, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg
Bauvorhaben: Belagsausbau Zufahrt / Vorplätze Neulighof
Lage: Parzelle 714 / 715 / 716, Neulighof
Zonenart: Landwirtschaftszone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich

Budget 2021

Eingaben und Anträge von Privaten, Vereinen, Kommissionen und Behörden für das Budget 2021 sind dem Gemeinderat schriftlich und begründet bis 31. Juli 2020 einzureichen. Herzlichen Dank für die Einhaltung dieses Termins. DER GEMEINDERAT.

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT

Gartenabfälle schaden der Waldgesundheit

Was manche Gartenbesitzer nicht wissen: Auch, wenn sie noch so schön sind, von einigen als Zierpflanzen von weit hergeholten Gewächsen geht eine ernstzunehmende Gefahr aus. Sie haben bei uns keine natürlichen Konkurrenten, breiten sich leicht über den Gartenzaun hinaus aus und verdrängen wertvolle heimische Arten oder verschleppen Krankheiten und Schädlinge. Besonders betroffen ist der Wald. Fatal ist, wenn solche Pflanzen, sogenannte Neophyten, mit Gartenabfällen direkt ins Ökosystem Wald gelangen. Einmal ausgewildert, ist es für Waldeigentümer und Forstprofis schwierig und teuer, die wuchernden Fremdlinge wieder zu stoppen – mancherorts sogar unmöglich. Darum gehören Gartenabfälle nicht in den Wald. Danke, dass Sie verantwortungsbewusst handeln und Ihre Gartenabfälle fachgerecht entsorgen. Neophyten gehören in den Abfallsack. DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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