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Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 31. August 2023 bis 02. Oktober 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-15
Bauherrschaft: R. + S. Hunziker, Chesselacker 17, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: R. + S. Hunziker, Chesselacker 17, 4316 Hellikon
Projektverfasser: R. + S. Hunziker, Chesselacker 17, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe Splitgerät (Innen- und Aussengerät) und PV-Anlage (Aufdach)
Lage: Parzelle 110, Chesselacker
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG
Prämienverbilligung 2024
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2024 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2021 nötig. Im September 2023 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.
Code bestellen
Sollten Sie bis Ende September 2023 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2023 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2024 läuft bis Ende 2023.
Veränderungen melden
Bei Bezug von Prämienverbilligungen sind Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an ipv@sva-ag.ch zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: https://www.sva-ag.ch/dienstleistungen/unsere-sozialversicherungen/praemienverbilligung-2023. DIE SVA-ZWEIGSTELLE
Erteilte Baubewilligung mit Teilabweisung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Teilabweisung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- BirdLife Aargau, Bachstrasse 43, 5000 Aarau, Sanierung und Neubau von Trockensteinmauern (Zustimmung: Sanierung von Trockensteinmauern Objekt 1-3; Abweisung: Neubau Trockensteinmauer Objekt 4), Parzelle 466, Stockenrain (Naturschutzreservat BirdLife)
DER GEMEINDERAT
Schlafmäuse gesucht! Heckengeister & Klettermeister
Der Gartenschläfer mit der banditenhaften Maske ist ein Vertreter der einheimischen Schlafmäuse und kommt im Neuenburger und Waadtländer Jura vor. Im Berner Jura wurde seit der Jahrtausendwende nur ein einziges Tier gemeldet. Die letzte Beobachtung im Kanton Solothurn stammt von 1919, doch im Jahr 2022 dann der Sensationsfund: ein Gartenschläfer in der Gemeinde Büsserach (SO)!
Helfen Sie mit den Aargauer Schlafmäusen auf die Spur zu kommen und melden Sie "Ihre" Gartenschläfer, Haselmäuse und Siebenschläfer. Glaubhafte Nachweise vom Gartenschläfer werden mit einem edlen Tropfen von Dielenberg (BL) belohnt.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigelegten Flyer.
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 10. August 2023 bis 11. September 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-13
Bauherrschaft: Marcus Hasler, Hauptstrasse 79, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Marcus Hasler, Hauptstrasse 79, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Elektro Herzog GmbH, Maloyaring 1, 4466 Ormalingen
Bauvorhaben: Sanierung Dach / Installation PV-Anlage Nebengebäude Nordost AGV-Nr. 339
Lage: Parzelle 944, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Gemeindeverwaltung bleibt an Mariä Himmelfahrt und aufgrund des Personalausfluges geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt an Mariä Himmelfahrt am Dienstag, 15.08.2023 und aufgrund des jährlichen Personalausfluges am Mittwoch, 23.08.2023 ganztägig geschlossen. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen . DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat wird die Bearbeitung der Sachgeschäfte in die Wege leiten. DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 04. August 2023 bis 04. September 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-12
Bauherrschaft: Helga Gähweiler, Niedermatt 12, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Helga Gähweiler, Niedermatt 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Elektro Herzog GmbH, Maloyaring 1, 4466 Ormalingen
Bauvorhaben: Sanierung Dach / Installation PV-Anlage nordostseitig Hauptgebäude AGV-Nr. 390
Lage: Parzelle 75, Niedermatt
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG