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Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- A. Hasler + S. Widmer, Ryburgpark 5, 4313 Möhlin, Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Pool-Anlage, Parzelle 946, Obere Strasse
DER GEMEINDERAT
Gemeindekanzlei bleibt über Auffahrt geschlossen
Die Gemeindekanzlei bleibt über Auffahrt vom Donnerstag, 26.05.2022, bis und mit Sonntag, 29.05.2022, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 30.05.2022, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für dringende Fälle (Todesfall) hat die Gemeindekanzlei eine Pikettnummer eingerichtet: 079 154 83 38. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEKANZLEI
Baugesuchspublikationen
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 12. Mai 2022 bis 13. Juni 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-08
Bauherrschaft: Reto Hasler, Niedermatt 12, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Reto Hasler, Niedermatt 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Einfamilienhaus-Neubau mit angebautem Autounterstand
Lage: Parzelle 152/153, Stockenrain
Zonenart: Wohnzone A
Baugesuch Nr.: 22-09
Bauherrschaft: Gewinnerhaus GmbH, Wiholde 5, 4317 Wegenstetten
Grundeigentümer: Gewinnerhaus GmbH, Wiholde 5, 4317 Wegenstetten
Projektverfasser: Gewinnerhaus GmbH, Wiholde 5, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Einfamilienhaus-Neubau mit Einliegerwohnung
Lage: Parzelle 146, Trotte
Zonenart: Wohnzone A
Baugesuch Nr.: 22-10
Bauherrschaft: Peter Hasler-Althaus, Oberdorf 8, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Peter Hasler-Althaus, Oberdorf 8, 4316 Hellikon
Projektverfasser: W. Brogle, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Wohnungseinbau in Gebäude AGV-Nr. 450 / Stützmauer bei Gebäude AGV-Nr. 245
Lage: Parzelle 286, Stangenmatt
Zonenart: Wohnzone B
Baugesuch Nr.: 22-11
Bauherrschaft: Musikschule Unteres Fricktal, Lindenstrasse 3, 4310 Rheinfelden
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: faro living GmbH, Panoramaweg 24, 5070 Frick
Bauvorhaben: Informationstafel – Musikweg Unteres Fricktal (5-7 Jahre)
Lage: Parzelle 849, Stockeholde
Zonenart: ausserhalb Bauzone (Wald) – Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 15.05.2022
Am Sonntag, 15. Mai 2022 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt:
- Änderung vom 01. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
- Änderung vom 01. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
- Bundesbeschluss vom 01. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- Aargauische Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeiten der Amtsenthebung (Amtsenthebungs-Initiative)» vom 04. Juni 2020
- Steuergesetz (StG); Änderung vom 07. Dezember 2021
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 15. Mai 2022, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO