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Sirenentest
Am Mittwochnachmittag, 01. Februar 2023, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner und Einwohnerinnen bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. DER GEMEINDERAT
Notfalltreffpunkt Hellikon beim Turnhalleneingang – Hilfe beim Ausfall der Notrufnummern
Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen rasch und wirksam Unterstützung zu bieten, werden im Kanton Aargau seit dem 15.10.2020 Notfalltreffpunkte geführt. Wenn bei solch einem grösseren Ereignisfall Unterstützung benötigt wird, können Notfalltreffpunkte zur Anlaufstelle für die Bevölkerung und zum lokalen Dreh- und Angelpunkt des Krisenmanagements werden, um Hilfe und Informationen zu erlangen. Mindestens einen Notfalltreffpunkt gibt es in jeder Aargauer Gemeinde. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen. Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z.B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton besetzt. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App «Alertswiss» oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert. In unserer Gemeinde Hellikon befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Turnhalleneingang, Schul-strasse 18, 4316 Hellikon. DER GEMEINDERAT
Erteilte Abbruchbewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Abbruchbewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Soder/Brogli + Brogli/Voneschen, Abbruch Gebäude AGV-Nr. 222, Parzelle 312/948, Bürgler
DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 26. Januar 2023 bis 27. Februar 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-01
Bauherrschaft: Martin Schlienger, Schulstrasse 11, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: M. Schlienger + C. Mülhaupt, Schulstrasse 11, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Martin Schlienger, Schulstrasse 11, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Umnutzung Scheune zu Wohnraum / Gartengestaltung
Lage: Parzelle 37, Schulstrasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Gemeindeverwaltung am Sebastianstag geschlossen
Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben am Sebastianstag, Freitag, 20.01.2023, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 23.01.2023, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit dem Bestattungs-dienst Biaggi (062 865 70 70) Kontakt auf. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Einwohnerzahlen per Ende 2022
Am 31. Dezember 2022 zählte die Gemeinde 814 Einwohner/innen. Davon sind 747 Schweizer/innen (371 männlich und 376 weiblich). In Hellikon sind 67 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnhaft, welche aus 20 unterschiedlichen Herkunftsländern stammen. Im Jahr 2022 gab es 5 Geburten, 8 Todesfälle, 32 Zuzüge und 27 Wegzüge. DIE EINWOHNERDIENSTE
Gemeindeversammlungsbeschlüsse/Rechtskraft
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2022 am 02. Januar 2023 in Rechtskraft erwachsen. DER GEMEINDERAT