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Neuigkeiten

Öffentliche Schlussübung der Feuerwehr Wabrig

Die Feuerwehr Wabrig lädt die Bevölkerung der Gemeinden Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen dazu ein, als Zuschauer an der bevorstehenden Gesamtfeuerwehrübung teilzunehmen und je nach Lust und Laune auch aktiv am Postendienst (Wettbewerb) mitzumachen. Interessierte finden sich bitte am Samstag, 22. Oktober 2022, um 16:30 Uhr beim ehemaligen Feuerwehrmagazin an der Hauptstrasse in Zuzgen ein (vis-à-vis Brogli Agromarkt & Frischmarkt).

Merkblatt Stromausfall - Strommangellage - Blackout

Das Merkblatt ist noch zusätzlich im Online-Schalter unter Gemeindekanzlei aufgeschaltet.

Energiespartipps

Die Tipps sind im Online-Schalter unter Gemeindekanzlei auch verlinkt.

Wasserzähler ablesen

In den nächsten Wochen wird unser Weibel Ernst Brogli die Wasseruhren ablesen. Wir bitten die Hauseigentümer und die Mieter, den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten. Sollten wir Sie nicht erreichen, bitten wir Sie, den Zählerstand der Wasseruhr abzulesen und gut leserlich auf der Selbstablesekarte zu vermerken. Die Karte ist innert 5 Tagen ausgefüllt und frankiert der Post aufzugeben oder in den Gemeindebriefkasten einzuwerfen. Für allfällige Fragen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen 061 / 871 01 59 oder markus.weder@hellikon.ch. DIE FINANZVERWALTUNG

Belagsreparaturen

Im Oktober werden je nach Witterung diverse Belagsreparaturen auf den Gemeindestrassen von der Firma Schlienger Bau durchgeführt.
Es kann zu kurzfristigen Sperrungen/ Umleitungen kommen.
Der Gemeinderat bittet um Verständnis. DER GEMEINDERAT

Blackout und Energiesparen

Auf unserer Gemeindehomepage finden Sie unter der Rubrik „Verwaltung / Online-Schalter“ wichtige Informationen zur sicheren Blackout-Vorsorge und Energiespartipps. In einem Merkblatt ist alles Wissenswerte und Checklisten, wie Sie sich im Falle eines Strom-Blackouts verhalten sollen, zusammengefasst. Der Gemeinderat empfiehlt der Bevölkerung dieses zu studieren und sich bei allfälligen Fragen bei der Gemeindeverwaltung zu melden DER GEMEINDERAT

Helfende Hände gesucht - Seniorenweihnachtsfeier

Nach zweijähriger Pause können wir in diesem Jahr -sofern nichts anderes verordnet wird- wieder die Seniorenweihnachtsfeier durchführen. Wie in vielen anderen Branchen zurzeit herrscht auch bei uns Personalmangel. So suchen wir auf diesem Weg ein paar helfende Hände; sei es in der Vorbereitung für die Weihnachtsfeier oder an der Feier selbst. Wer gerne mithelfen möchte an der Weihnachtsfeier für die «Helliker 65+», der melde sich bitte bei unserer Präsidentin Heidi Waldmeier, Tel.: 061/873 91 40 oder 079/ 392 32 72.

Der Anlass findet am Sonntag, 11. Dezember 2022 in der Turnhalle Hellikon statt.

Frauenbund Hellikon

Jubilare 2023

In fricktal.info werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 80, 85, 90 und älteren Einwohner und die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen sowie in der neuen Fricktaler Zeitung die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohner sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen publiziert. Auf Wunsch der Zeitungen stellt ihnen die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer bereits zum heutigen Zeitpunkt weiss, dass sein Jubiläum im 2023 nicht publiziert werden soll, der melde sich bitte bis Ende Oktober 2022 bei der Gemeindekanzlei (Tel. 061 871 01 61), damit diese Personen auf der Liste gestrichen werden können. Die Meldungen können auch laufend an die Gemeindekanzlei erfolgen. Diese wird die Zeitung anschliessend entsprechend informieren. DIE EINWOHNERDIENSTE

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 20. Oktober 2022 bis 21. November 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu ent-halten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.


Baugesuch Nr.: 22-18
Bauherrschaft: Michael + Jennifer Lang, Schulstrasse 8, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Michael + Jennifer Lang, Schulstrasse 8, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Michael + Jennifer Lang, Schulstrasse 8, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Einbau Dachflächenfenster
Lage: Parzelle 33, Schulstrasse
Zonenart: Kernzone

Gemeindeverwaltung an Allerheiligen geschlossen

Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben an Allerheiligen, Dienstag, 01.11.2022, ganztägig geschlossen. Ab Mittwoch, 02.11.2022, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungs-zeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit dem Bestattungsdienst Biaggi (062 865 70 70) Kontakt auf. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:

- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahr-bahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt.

DER GEMEINDERAT

Deponieplatz für Baumschnittholz

In Zusammenarbeit mit René Isch, konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Der Deponieplatz wird ausgeschildert und steht ab November 2022 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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