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Neuigkeiten

Brennholzbestellung

Der Forstbetrieb Zeinigerberg-Looberg bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kaufe an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine Bestellung bis zum 30.12.2018. Spätere Bestellungen könnten ev. nicht mehr berücksichtigt werden, oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden.

Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeindekanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Zeiningen herunterzuladen. (www.zeiningen.ch) Bestellungen bitte schriftlich mit Bestellformular, oder per E-Mail: wald.zeiningen@bluewin.ch. DER FORSTBETRIEB ZEINIGERBERG-LOOBERG

Gemeindedaten für 2019

Der Gemeinderat hat die Termine für das Jahr 2019 festgelegt:

1.1.2019 Neujahrsapero
6.4.2019 Holzgant
29.5.2019 Seniorenausflug
7.6.2019 Gemeindeversammlung EWG und OBG
31.7.2019 Bundesfeier
23.8.2019 Jungbürgerfeier
29.11.2019 Gemeindeversammlung EWG und OBG
10.12.2019 Vereinspräsidentensitzung
21.12.2019 Weihnachtsbaumausgabe

DER GEMEINDERAT

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr

Über die Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom 22. Dezember 2018 bis und mit 1. Januar 2019 geschlossen. Ab Mittwoch, 2. Januar, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen der Bevölkerung eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2019. DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Ausgabe Weihnachtsbäume 22.12.2018

Die Ausgabe der bestellten Weihnachtsbäume erfolgt am Samstag, 22. Dezember 2018 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Gemeindewerkhof (ehemals ARA – Gebäude). Die Trachtengruppe Hellikon wird wiederum eine Spendenaktion zugunsten der Schweizer Berghilfe durchführen und Lebkuchen, Glühwein und Tee anbieten. Die Trachtengruppe freut sich auf viele Besucher und hofft auf möglichst viele Spenden.

Drei praktische Tipps zum Umgang mit Weihnachtsbäumen:
 Den Christbaum bis Weihnachten im Freien in einen Kübel Wasser stellen.
 Christbaumständer mit Wasserbehälter verwenden, diesen regelmässig nachfüllen. Den Stamm nicht anspitzen! So können die Leitgefässe unter der Rinde mehr Wasser aufnehmen.
 Tägliches Besprühen des Baumes mit destilliertem Wasser hält ihn länger frisch und vermeidet Kalkflecken auf dem Christbaumschmuck.

DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Neujahrsapéro 1.1.2019

Der Gemeinderat lädt auch in diesem Jahr zum Neujahrsapéro ein. Der Anlass findet am Dienstag, 1.1.2019 von 15.30 bis 18.00 Uhr im Mehrzweckraum statt. Der Gemeinderat freut sich, den Start ins neue Jahr mit der Bevölkerung zu feiern und hofft auf viele Anwesende. Nutzen Sie die Gelegenheit Kontakte zu knüpfen und ungezwungene Gespräche zu führen. DER GEMEINDERAT

Baugesuchpublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 20.12.2018 bis 18.1.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 18-20
Bauherrschaft: Stefan und Stefanie Nägelin, Hauptstrasse 72, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Stefan und Stefanie Nägelin, Hauptstrasse 72, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Stefan und Stefanie Nägelin, Hauptstrasse 72, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch Luft / Wasser- Wärmepumpe
Lage: Hauptstrasse 72, Parzelle 20

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/ erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. Die Gemeindekanzlei

Rechnungsruf

Damit die Finanzverwaltung den Rechnungsabschluss rechtzeitig erstellen kann, sind Forderungen an die Gemeinde Hellikon bis spätestens 14.12.2018 geltend zu machen. DIE ABTEILUNG FINANZEN

Entsorgung Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle

Die Anpassung / Revision des Reglements über die Abfallbewirtschaftung der Gemeinde Hellikon wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017 genehmigt. Die gemeindeeigene Sammelstelle für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt, etc.) wird im Monat Dezember wie folgt betrieben:

Dezember Dienstag, 18. Dezember 2018 von 17.30 – 18.30 Uhr

Nicht entgegengenommen werden Rüst- und Speiseabfälle und verdorbene, überzählige oder nicht mehr geniessbare organische Reststoffe. Die Grundgebühr von CHF 30.00 pro Liegenschaft mit eingebautem Wasserzähler ist jährlich zu entrichten und wird durch die Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt. Eine Gebühr pro m3 wird nicht mehr erhoben. DER GEMEINDERAT UND DER GEMEINDEWERKHOF

Fahrplanwechsel am 9.12.2018

Am 9. Dezember 2018 ist Fahrplanwechsel und ab dann gelten die neuen Fahrpläne. Gerne informieren wir Sie, dass das Fahrplanangebot in der Gemeinde Hellikon unverändert bestehen bleibt. Auch die Tarife für Tickets und Abos bleiben unverändert stabil.

Bei Wünschen und/oder Anregungen zum Fahrplanangebot oder allgemeinen Fragen zur Mobilität steht Ihnen PostAuto jederzeit zur Verfügung und hilft gerne weiter. PostAuto, Region Nordschweiz

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2018

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30.11.2018 veröffentlicht. Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden alle positiv gefasst. Alle Beschlüsse – mit Ausnahme der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts – unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmbe-rechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 4.1.2019. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.

I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 292 / Anwesende 21 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1. Juni 2018, Kündigung / Auflösung des bestehenden Betriebsvertrags Forstbetrieb Zeinigerberg-Looberg, Genehmigung des Budget 2019

II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 609 / Anwesende 51 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Juni 2018, Kündigung / Auflösung der bestehenden Anschlussverträge an die Musikschule Zeiningen per 31.7.2019, Beitritt zur Musikschule Rheinfelden / Kaiseraugst per 1.8.2019, Verpflichtungskredit über CHF 160‘000.00 für den Wasserleitungsersatz / Unterquerung des Möhlinbachs im Bereich der Schulstrasse und Stygli, Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Hellikon an die Ehegatten Hubert und Monika Metz, Genehmigung Budget 2019

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021

Anzahl Stimmberechtigte 609 / Anwesende 51.
Gestützt auf § 26 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird das Wahlergebnis vom 30. November 2018 veröffentlicht.

In Betracht fallende Wahlzettel: 45 Wahlzettel
Absolutes Mehr: 23 Stimmen
Gewählt ist: Reto Schlienger mit 45 Stimmen

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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