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Gemeinde
Hellikon

Neuigkeiten

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE

Corona Virus / Schliessung der Grüngutsammelstelle

Zum Schutz der Bevölkerung sowie der Werkhofmitarbeiter bleibt der Betrieb der Grüngutsammelstelle bis auf Weiteres eingestellt. Die festgelegten Öffnungszeiten der Sammelstelle gemäss Entsorgungs- und Recyclingkalender des GAF sind vorläufig nicht zu beachten. Der Gemeinderat wird zu gegebenem Zeitpunkt wieder über die Inbetriebnahme / Öffnung der Grüngutsammelstelle informieren. DER GEMEINDERAT

Corona-Virus-Hilfe

Brauchen Sie Hilfe?
• Brauchen Sie Hilfe fürs Einkaufen, einen Transport zum Arzt oder eine Lieferung aus der Apotheke?
• Möchten Sie regelmässig per Telefon kontaktiert werden – für ein Gespräch gegen Einsamkeit und/oder Angst?
• Möchten Sie ein Gespräch mit einem Seelsorger, einer Seelsorgerin?

Oder möchten Sie Hilfe anbieten?
• Möchten Sie mit alleinstehenden Personen telefonisch in Kontakt bleiben?
• Haben Sie andere Einsatzideen- und -möglichkeiten?

• Wenn Sie Hilfe anbieten können, melden Sie sich auch bei einer der Kontaktstellen.
• Die Kontaktstellen nehmen Ihr Hilfsangebot auf und koordinieren untereinander die Hilfsangebote.


Hier die Kontaktnummern für die möglichen Anlaufstellen in der Gemeinde Hellikon:

Gemeindeverwaltung Hellikon
Telefon: 061 871 01 61

Reformierte Kirchgemeinde Wegenstettertal; Sekretariat
Telefon: 061 851 05 05

Christkatholische Kirchgemeinde Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen mit Zeiningen
Telefon: 061 853 16 90

Römisch-Katholische Kirchgemeinde Wegenstetten-Hellikon
Telefon: 061 871 04 10

Zögern Sie nicht, bei Bedarf eine der genannten Nummern anzurufen. Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Besuchen Sie auch unsere Homepage der Gemeinde Hellikon (www.hellikon.ch) - wir werden diese laufend aktualisieren.

GEMEINDE HELLIKON

Corona Virus / Botendienst für Personen, die besonders gefährdet sind

Laut den Angaben des BAG ist das neue Corona-Virus besonders für Personen ab 65 Jahren und für alle mit einer Vorerkrankung besonders gefährlich. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise empfohlen öffentliche Verkehrsmittel zu meiden und ausserhalb der Stosszeiten einzukaufen oder – noch besser – Freunde oder Nachbarn für sich einkaufen lassen. Falls das nicht möglich ist, können sich die Betroffene im Notfall zu den gewohnten Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei unter Nummer 061 871 01 61 melden. DER GEMEINDERAT

Corona Virus / Holzgant

Die Holzgant vom 4.4.2020 wird abgesagt. Ein allfälliges Ersatzdatum wird rechtzeitig kommuniziert. Die Tradition der Holzgant wird durch diese Massnahme nicht in Frage gestellt. Der Plan der Holzlagerorte inklusive dazugehöriger Preisliste steht auf unserer Homepage unter https://www.hellikon.ch/verwaltung-forstbetrieb_region_moehlin zum freien Download zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit die vorbereiteten Holzschläge im Unteren und Oberen Rie-derweg / Bueholdeweg zu besichtigen. Sollten Sie an einem Holzschlag interessiert sein, so nehmen Sie bitte direkt mit dem Forstbetrieb Region Möhlin (forstverwaltung@moehlin.ch / 061 855 34 70) Kontakt auf.

Corona Virus / Weitere Massnahmen des Gemeinderates

Der Regierungsrat hat am Montag, 16.3.2020, gestützt auf das Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Aargau die kantonale Notlage ausgerufen. Er schafft sich damit die Handlungsfreiheit, um die vom Bundesrat angeordneten einschneidenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens umsetzen zu können. Aufgrund den Einschränkungen beschliesst der Gemeinderat nachfolgende Sofortmassnahmen:

- Kommissions- und Arbeitsgruppensitzungen werden bis auf Weiteres abgesagt.
- Das Frühlingsfest vom 3.5.2020 wird abgesagt. Ein allfälliges Ersatzdatum wird rechtzeitig kommuniziert.
- Der Seniorenausflug vom 20.5.2020 und die Rechnungsgemeindeversammlung vom 5.6.2020 bleiben vorläufig bestehen. Sollte die Durchführung der Anlässe nicht möglich sein, so wird der Gemeinderat zu gegebenen Zeitpunkt wieder informieren.
- Bezüglich der weiteren Hygiene- und Verhaltensmassnahmen verweist der Gemeinderat auf das Bundesamt für Gesundheit BAG.

Jahresrückblick 2019

Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stelle herzlichst bei allen Mitwirkenden für die interessanten Berichte, Rückblicke und wertvollen Arbeiten. Der Jahresrückblick 2019 ist ab sofort auf der Gemeindewebsite in elektronischer Form abrufbar. Alle, die vorgängig ein Exemplar in gedruckter Form bestellt haben, erhalten diesen in Kürze per Post. Für weitere und künftige Bestellungen bitten wir um entsprechende Mitteilung per Mail an die gemeindeverwaltung@hellikon.ch oder telefonisch unter 061 871 01 61.
DIE GEMEINDEVERWALTUNG.

Corona Virus / Schliessung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen

Gemäss Beschluss der zuständigen kantonalen Behörde wird verfügt:

1. Sämtliche Schul-, Sport- und Freizeitanlagen im Kanton Aargau sind ab dem 30. März 2020 (Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Allgemeinverfügung) von 20:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens geschlossen.

2. Bei Nichtbefolgen der angeordneten Massnahmen werden diese zwangsweise durchgesetzt, nötigenfalls mit Hilfe der Polizei.

3. Widerhandlungen gegen die Anordnung gemäss Ziffer 1 dieser Verfügung werden gestützt auf Art. 10f Abs. 2 lit. a COVID-19-Verordnung 2 mit Busse bestraft.

4. Einer allfälligen Beschwerde gegen die Ziffer 1 dieser Verfügung wird aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Gesundheit die aufschiebende Wirkung entzogen.

DER GEMEINDERAT

Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag und Ostermontag geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Karfreitag, 10.4.2020, bis und mit Ostermontag, 13.4.2020, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 14.4.2020, sind wir wieder zu den aktuell eingeschränkten Öffnungszeiten für Sie da. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Corona Virus / Verwaltung ab sofort geschlossen

Zu Ihrem eigenen und dem Schutz der Verwaltungsmitarbeiter bleibt die Eingangstüre bis auf Weiteres geschlossen. Während den Öffnungszeiten sind wir über die Klingel- und Sprechanlagen erreichbar. Bitte klingeln Sie, wenn Sie einen Termin haben oder Ihre Anwesenheit vor Ort zwingend ist.

Die Bevölkerung wird somit gebeten, die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung, wenn immer möglich via Homepage online zu beziehen und Auskünfte per Mail oder telefonisch ein-zuholen. Steuererklärungen, Baugesuche und weitere Unterlagen können Sie gerne in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung danken für das Verständnis im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie sowie für das Bewahren der Ruhe, Besonnenheit und Solidarität.

DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

AeCS Fricktal Flugplatz Schupfart

Wegen des Ausbruchs des Corona Virus in der Schweiz hat der Bundesrat am 16. März 2020 eine ausserordentliche Lage, mit tiefgreifenden Massnahmen ausgerufen.
Um der Situation Rechnung zu tragen haben wir von uns aus beschlossen, den Flugbetrieb ab dem 21. März 2020, auf unserm Flugplatz einzustellen. Die Ziele sind nun weitgehend erreicht wie der Bundesrat am 16. April 2020 mitteilt. Es ist aber weiterhin wichtig, die Vorgaben von Bundesrat und BAG einzuhalten.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat den Betrieb für private Flüge nie eingestellt. Flüge von Einzelpersonen und Personen aus dem gleichen Haushalt sind unter Einhaltung der BAG Vorschriften im Flieger und auf dem Flugplatz gestattet. Alle anderen Flüge, wie z.B. Schulungsflüge sind nicht erlaubt. In der Fliegerei ist das Einhalten der Trainingseinheiten ein wichtiger Aspekt der Sicherheit. Um die Lizenzen zu erhalten, müssen wir minimale Stunden und Landungen vorweisen können.
Ab Montag 20. April 2020 werden wir einen eingeschränkten Flugbetrieb auf dem Flugplatz Schupfart wieder freigeben und damit unseren Piloten die Möglichkeit geben, Ihren Verpflich-tungen betreffend Training zum Erhalt der Lizenzen nachzukommen.
Leider kann das Restaurant AirPick auf diesen Zeitpunkt seinen Betrieb noch nicht aufnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüssen. AeCS Fricktal

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 30. April 2020 bis 1. Juni 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 20-09
Bauherrschaft: Thomas und Monika Santinelli, Obere Strasse 7, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Thomas und Monika Santinelli, Obere Strasse 7, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Thomas und Monika Santinelli, Obere Strasse 7, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Gartengestaltung: Pool mit Wärmepumpe, Pergola, Ersatz Gartenhaus, Natur-Kalksteinmauer, Gartentreppe
Lage: Parzelle 207, Obere Strasse 7
Zonenart: Wohnzone A

Baugesuch Nr.: 20-10
Bauherrschaft: Thomas und Margareta Greber-Lindenmeyer, Trotte 2, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Thomas und Margareta Greber-Lindenmeyer, Trotte 2, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Thomas und Margareta Greber-Lindenmeyer, Trotte 2, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Dämmung Estrichboden und westlichen Dachteil, Ersatz der bestehenden Fenster
Lage: Parzelle 155, Trotte 2
Zonenart: Wohnzone A

Baugesuch Nr.: 20-11
Bauherrschaft: Thomas und Adelheid Rohrer, Stangenmatt 10, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Thomas und Adelheid Rohrer, Stangenmatt 10, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Thomas und Adelheid Rohrer, Stangenmatt 10, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Indach Solarstromanlage auf Schopf und Carport
Lage: Parzelle 62, Stangenmatt 10
Zonenart: Kernzone

Seniorenausflug vom 20.5.2020 abgesagt

Leider fällt auch der geplante Seniorenausflug vom 20.5.2020 der Corona-Pandemie zum Opfer. Da Personen ab 65 Jahren sowie solche mit bestehender Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, wird der Seniorenausflug im Jahr 2020 ersatzlos gestrichen. Der Gemeinderat bedauert diese Massnahme und bittet alle Personen ab 65 Jahren die vom BAG kommunizierten Massnahmen einzuhalten:

- Bleiben Sie zuhause.
- Benutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel.
- Lassen Sie eine Freundin, einen Freund oder Nachbarn für Sie einkaufen. Sie finden auch Unterstützungsangebote bei verschiedenen Organisationen, über Ihre Gemeinde oder das Internet.
- Nutzen Sie für geschäftliche und private Treffen das Telefon, Skype oder ein ähnliches Hilfsmittel.
- Vermeiden Sie persönliche Kontakte.

Der Gemeinderat freut sich auf die Durchführung des Seniorenausfluges im kommenden Jahr.
DER GEMEINDERAT

Sämtliche Holzschläge verkauft!

Obschon die Holzgant 2020 infolge der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, standen die Mitarbeiter des Forstbetriebs Region Möhlin für die Vorbereitungen im Einsatz. Insgesamt wurden 22 Holzschläge im Unteren und Oberen Riederweg / Bueholdeweg hergerichtet. Wie in der Zwischenzeit bekannt ist, konnten sämtliche Holzschläge zum angebotenen Preis verkauft werden. Folglich findet im Jahr 2020 definitiv keine Holzgant statt. Der Gemeinderat freut sich bereits jetzt auf die Durchführung der Holzgant und Weiterführung der Dorftradition im nächsten Jahr.
DER GEMEINDERAT UND FORSTBETRIEB

Wiederinbetriebnahme Grüngutsammelstelle

Infolge der Corona-Pandemie wurde der Betrieb der Grüngutsammelstelle zum Schutz der Bevölkerung sowie der Werkhofmitarbeiter vorübergehend eingestellt. Unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensmassnahmen (gemäss BAG) steht das Angebot der Grüngutsammelstelle ab kommendem Dienstag, 28.4.2020, unter folgenden Voraussetzungen wieder zur Verfügung:

- Daten und Öffnungszeiten sind dem GAF Kalender zu entnehmen.
- Die Aufsicht erfolgt durch den Gemeindewerkhof Hellikon. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Es befindet sich immer nur 1 Person auf dem Werkhofareal.
- Wartende Personen haben den Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten.
- Die Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfällen (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt, etc.) sind durch den Überbringer selbständig abzugeben.

DER GEMEINDERAT UND GEMEINDEWERKHOF

Schliessung Deponieplatz für Baumschnittholz

In Zusammenarbeit mit René Isch wurde beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für schnitzelfähiges Baumschnittholz betrieben. Das Angebot steht ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfällen (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt, etc.) kann ab sofort wieder die Grüngutsammelstelle beim Gemeindewerkhof in Anspruch genommen werden (siehe nachfolgende Pressemitteilung). Sollte der Deponieplatz für Baumschnittholz von Herbst 2020 bis Frühling 2021 wieder geöffnet werden, so wird der Gemeinderat zu gegebenem Zeitpunkt wieder informieren. DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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