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Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 27. Januar 2022 bis 28. Februar 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erho-ben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthal-ten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-03
Bauherrschaft: Heiko Herzog, Brunnenhof 292, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Heiko Herzog, Brunnenhof 292, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Rindlisbacher AG, Schulhausstrasse 45, 4564 Obergerlafingen
Bauvorhaben: Um- und Anbau Milchvieh-Laufstall
Lage: Parzelle 800, Brunnenhof
Zonenart: ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG
Sirenentest
Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevöl¬kerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Be-hörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sire-nentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der In-formation und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Weitere wichtige Informationen
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP)
In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Achtung – Anruf von falschem Polizisten!
Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen. Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kan-tonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Per-son das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen. Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben. Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentli-chen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vorna-men im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren. Der In-ternetlink dazu lautet: www.info.local.ch/eintrag-privatkunden Die wichtigsten Ratschläge lau-ten:
- Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz.
- Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein und geben Sie niemanden Aus-kunft über Ihr Vermögen oder Ihre Persönliche Daten.
- Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu.
- Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person.
- Deponieren Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an einem vermeintlich sicheren Ort.
- Sprechen Sie sich mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld ab.
- Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei. Unterbrechen Sie den Anruf mit den vermeintlichen Polizisten, warten Sie einen Moment und wählen Sie dann die Not-rufnummer 117.
- Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention via Telefon 062 835 80 90 oder E-Mail beratungsstelle.kripo@kapo.ag.ch
Gemeindeverwaltung am Sebastianstag geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben am Sebastianstag, Donnerstag, 20.01.2022, ganztägig geschlossen. Ab Freitag, 21.01.2022, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für dringende Fälle (Todesfall) hat die Gemeindekanzlei eine Pikettnummer eingerichtet: 079 154 83 38. DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Einwohnerzahlen per Ende 2021
Am 31. Dezember 2021 zählte die Gemeinde 812 Einwohner/innen. Davon sind 750 Schweizer/innen (365 männlich und 385 weiblich). In Hellikon sind 62 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnhaft, welche aus 19 unterschiedlichen Herkunftsländern stammen. Im Jahr 2021 gab es 7 Geburten, 7 Todesfälle, 59 Zuzüge und 26 Wegzüge. DIE EINWOHNERDIENSTE
Adrian Beer wird neuer Leiter Werkhof
Der Gemeinderat freut sich, die Bevölkerung zu informieren, dass Adrian Beer, wohnhaft in Hellikon, als neuer Leiter Werkhof gewählt wurde. Er wird seine Tätigkeit ab dem 01. Februar 2022 in einem 100 %-Pensum aufnehmen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung heissen Adrian Beer schon bald herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 13. Januar 2022 bis 14. Februar 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-01
Bauherrschaft: Patricia + Beat Flück, Hauptstrasse 95, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Patricia + Beat Flück, Hauptstrasse 95, 4316 Hellikon
Projektverfasser: R. Häsler, Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch Pelletsanlage / Bau Stahlkamin
Lage: Parzelle 262, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Gemeindeversammlungsbeschlüsse/Rechtskraft
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021 am 04. Januar 2022 in Rechtskraft erwachsen. DER GEMEINDERAT
Brandschutzbeauftragter und Feuerungskontrolleur ab 01.01.2022
Der Gemeinderat Hellikon hat als kommunalen Brandschutzbeauftragen Peter Burkhard, Obermumpf, als amtlichen Feuerungskontrolleur gemäss eidgenössischer Luftreinhalteverord-nung Hansruedi Blatter, Stein, gewählt und die hoheitlichen Aufgaben (Feuerungs-/ Holzfeuerungskontrolle, kommunale Brandschutzanliegen) übertragen. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass mit der Teilrevision des Brandschutzgesetzes per 01.01.2022 eine Liberalisierung des Kaminfegerwesens eintritt; dies beinhaltet die Reinigung von den Feuerungsanla-gen und die schwarze Feuerschau (Überprüfung Brandschutzvorschriften).
Neu sind die Eigentümerinnen und Eigentümer selber verantwortlich, dass ihre Feuerungsanlage im erforderlichen Intervall kontrolliert und gereinigt werden und sie müssen die sicherheitstechnische Wartung der Anlage belegen können. Im Gegenzug steht den Eigentümerinnen und Eigentümer nun mehr das Recht zu, aus dem Kreis der zugelassenen Kaminfegerinnnen und Kaminfeger eine Fachperson frei zu wählen (gilt nicht für die Feuerungs-/ Holzfeuerungskontrolle und kommunale Brandschutzanliegen). DER GEMEINDERAT