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Neuigkeiten

TNW Jahresabonnemente / Schuljahr 2019/2020

Die beim Schulsekretariat der Kreisschule Wegenstetten-Hellikon bestellten Grundkarten bzw. TNW-Abos für das Schuljahr 2019/2020 können ab sofort auf der Gemeindekanzlei gegen Unterschrift bezogen werden. DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Gefahrenstufe 2 - Wetterlage mildert Brandgefahr im Freien

Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald und der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben heute Montag eine erneute Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen hat sich die Situation aus-serhalb des Waldes etwas entspannt. Neu gilt die Gefahrenstufe 2 von 5.

Die Niederschläge und etwas kühleren Temperaturen in den letzten Tagen haben zu einer weiteren Entspannung im Aargau und den umliegenden Kantonen geführt. Weiter sind im Verlauf der Woche Niederschläge in weiten Teilen des Kantonsgebiets angekündigt. Deshalb haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der involvierten Organisationen entschlossen, die Gefahrenstufe von 3 auf 2 zu senken. Somit sind ab heute keine konkreten Vorsichtsmassnahmen mehr empfohlen.

Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Baugesuchpublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 8.8.2019 bis 6.9.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen die Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 19-16
Bauherrschaft: Christian und Evelyn Sägesser, Rebmatt 45, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Christian und Evelyn Sägesser, Rebmatt 45, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Christian und Evelyn Sägesser, Rebmatt 45, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Stützmauer
Lage: Parzelle 91, Rebmatt 45
Zonenart: Wohnzone A

Baugesuch Nr.: 19-17
Bauherrschaft: Susanne Schudel, Hauptstrasse 28, 4469 Anwil
Grundeigentümer: Susanne Schudel, Hauptstrasse 28, 4469 Anwil
Projektverfasser: Eigenraum GmbH, Almi Esposito, Carl Güntert-Str. 33, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Umnutzung bestehende Schreinerei
Ersatz Holzheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 369, Oberdorf 46
Zonenart: Kernzone

Demission Gemeindeammann Kathrin Hasler

Kathrin Hasler, langjährige Gemeinderätin und Gemeindeammann, demissioniert per 31. Dezember 2019. Zehn Jahre war Kathrin Hasler Gemeindeammann, zuvor bereits je vier Jahre als Gemeinderätin und als Vizegemeindeammann tätig. Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates sowie für den Gemeindeammann findet am 29.11.2019 statt.

Gemeinderat Thomas Rohrer hat sich ins Gremium und die Tätigkeit im Amt einarbeiten können und wird bei der Ersatzwahl als Gemeindeammann kandidieren. Allfällige Wahlvorschläge können jederzeit, bis zuletzt an der Gemeindeversammlung vom 29.11.2019, vorgebracht werden. Wahlvorschläge an der Versammlung dürfen kurz begründet werden. Ist die gewählte Person an der Versammlung anwesend, hat sie umgehend die Annahme oder Ablehnung zur Wahl zu erklären.

Kandidatinnen und Kandidaten können Ihr Interesse für das freiwerdende Amt als Mitglied des Gemeinderates, oder allenfalls als Gemeindeammann, schriftlich auf der Gemeindeverwaltung deponieren. Auskünfte erteilen gerne die aktuellen Mitglieder des Gemeinderates oder die Gemeindeverwaltung.

Gemeindeverwaltung über Mariä Himmelfahrt geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt an Mariä Himmelfahrt am Donnerstag, 15.8.2019, ganztägig geschlossen. Ab Freitag, 16.08.2019, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Unentgeltliche Rechtsauskunft des Aarg. Anwaltsverbandes 2019 nach den Sommerferien

Ab August findet die unentgeltliche Rechtsauskunft des Aargauischen Anwaltsverbandes wieder wie gewohnt statt:
-in Laufenburg: Rathaus, Rathaussitzungszimmer im Hochparterre, in der Regel jeden 1. Montag im Monat, von 17.30 - 18.30 Uhr, nach den Ferien wieder am 2. September.
- in Frick: Gemeindehaus, Sitzungszimmer im Erdgeschoss, in der Regel jeden 3. Montag im Monat, von 17.30 - 18.30 Uhr, nach den Ferien wieder am 19. August. Die Ratsuchenden werden gebeten, sich bis um 18 Uhr am jeweiligen Ort einzufinden. Die vom Anwaltsverband getragene unentgeltliche Rechtsauskunft steht den Ratsuchenden im Rahmen einer Kurzbesprechung zur Verfügung für Auskünfte, zur Lösung einfacher Rechtsprobleme aus dem Alltag oder die Weiterleitung an die zuständige Stelle/Behörde bei komplexeren Fragen. Die Rechtsauskunft ersetzt jedoch keine umfassende Beratung. Sie dient auch nicht der Beurteilung hängiger Verfahren.

Gemeindeverwaltung am Mittwoch, 21.8.2019 geschlossen

Heute bleibt die Gemeindeverwaltung infolge Personalausflug den ganzen Tag geschlossen. Ab Morgen, Donnerstag den 22.8.2019, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Sperrung Mühlebrücke vom 27.8.2019 bis 30.8.2019

Infolge Werkleitungsarbeiten bleibt die Mühlebrücke von Dienstag, 27.8.2019, bis und mit Freitag, 30.8.2019, gesperrt. Während den Bauarbeiten wird eine Umleitung signalisiert. Ab Samstag, 31.8.2019, ist die Brücke für den motorisierten Verkehr wieder uneingeschränkt befahrbar. Für Velo- und Fussgängerverkehr steht die Brücke auch während den Bauarbeiten frei zugänglich. DER GEMEINDERAT

Wasserversorgung Hellikon / Messwerte

Hellikon bezieht das ganze Trinkwasser aus den Quellen Felsen und Moosmatt. Das Helliker Quellwasser wird ohne Behandlung direkt ins Netz eingespiesen. Die Resultate der Trinkwasserproben sind auf der Homepage www.trinkwasser.ch aufgeschaltet. Die Einträge werden durch unsere Wasserversorgung vorgenommen und fortlaufend aktualisiert. Der Gemeinderat

Baugesuchpublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 29.8.2019 bis 27.9.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 19-18
Bauherrschaft: Patrick Jenzer und Sibylle Waldmeier, Rebmatt 34, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Patrick Jenzer und Sibylle Waldmeier, Rebmatt 34, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Patrick Jenzer und Sibylle Waldmeier, Rebmatt 34, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Fensterläden
Lage: Parzelle 111, Rebmatt 34
Zonenart: Wohnzone A

Öffentliche Auflage Waldgrenzenplan Kanton Aargau

Basis für die Abgrenzung von Wald bilden das Gesetz über den Wald und die Verordnung über den Wald. Als Wald gilt jede Fläche die mit Waldbäumen und Waldsträuchern bestockt ist und Walfunktionen erfüllen kann.

Am 5. Juni 2018 hat der Grosse Rat die Änderung des Waldgesetzes des Kantons Aargau beschlossen, wonach mit dem Waldgrenzenplan flächendeckend für den gesamten Kanton Aargau rechtsverbindliche, statische Waldgrenzen eingeführt werden sollen. Der Waldgrenzenplan muss in den betroffenen Gemeinden während 30 Tagen aufgelegt werden.

Der Waldgrenzenplan «Hellikon» liegt in der Zeit vom 1.9.2019 bis 30.9.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Zudem finden Sie unter folgendem Link das Auflagetool zum Waldgrenzenplan Kanton Aargau (www.ag.ch/wald). Gegen den Waldgrenzenplan kann während der Auflagefrist bei der Abteilung Wald (Dep. BVU, Entfelderstrase 22, 5001 Aarau) schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt.

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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