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Neuigkeiten

Gemeindeverwaltung an Allerheiligen geschlossen / Neu: Pikettnummer Gemeindekanzlei

Die Gemeindeverwaltung bleibt an Allerheiligen, 01.11.2021, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 02.11.2021, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für solche Zwecke hat die Gemeindekanzlei neu eine Pikettnummer für dringende Fälle (Todesfälle) eingerichtet. Die Pikettnummer Gemeindekanzlei wird jeweils gemäss Publikation im Bezirksanzei-ger / Aushang Türe Gemeindehaus punktuell aktiviert (z. B. Erreichbarkeit für dringende Fälle zu den üblichen Bürostunden an Feiertagen, die auf einem Werktag fallen) und lautet: 079 154 83 38. Die Bevölkerung wird zudem neu auch generell über den Anrufbeantworter der Hauptnummer 061 871 01 61 bei Nicht-Erreichbarkeit der Gemeindekanzlei entsprechend informiert. Ferner werden Nachrichten an das Email gemeindeverwaltung@hellikon.ch in der Regel spätestens am darauffolgenden Werktag beantwortet.

Auf der Gemeindehomepage www.hellikon.ch werden zudem zahlreiche Online-Dienste angeboten bzw. stehen verschiedene Formulare und Informationen zur Verfügung. Trotz digitalem Wandel, werden selbstverständlich auch die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor berücksichtigt, welche keinen Zugang zu digitalen Dienstleistungen verfügen. Es ist der Gemeindekanzlei ein Anliegen sein bestehendes Angebot weiterhin aufrechtzuerhalten, dass nach vorheriger telefonischer Anmeldung (061 871 01 61) oder Email an gemeindeverwaltung@hellikon.ch auch Termine ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEKANZLEI

Parzelle 46 / Ausschreibung Pachtland

Die Einwohnergemeinde Hellikon schreibt nachfolgendes Grundstück zur Neuverpachtung aus:

- Parzelle 46.1, Stygeholde, Wiese / Weideland mit Hecke, 23 Aren

Die Pachtfläche auf der Parzelle 46 befindet sich zwischen dem Friedhof und dem Waldrand. Die genauen Projektunterlagen inklusive Bewirtschaftungsvoraussetzungen können auf der Gemeindeverwaltung während der Bewerbungsfrist eingesehen werden.

Im Auswahlverfahren berücksichtigt werden hauptberufliche Landwirte mit Wohnsitz in Hellikon. Interessenten reichen dem Gemeinderat Hellikon Ihr schriftliches Interesse bis 12.11.2021 ein. Sollten dem Gemeinderat mehrere Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei weitergehenden Fragen zum Grundstück gibt die Gemeindekanzlei Hellikon oder der zuständige Gemeinderat 079 211 01 14 gerne Auskunft.
DER GEMEINDERAT

Helliker Adventsmarkt

Der Adventsmarkt mit Beizli findet am 20. November 2021 von 11:00 -20:00 Uhr im Oberdorf statt. Um 13:30 Uhr wird noch der Kirchenchor Wegenstetten/Hellikon auftreten.

Energietag 2021

Der diesjährige Energietag steht ganz im Zeichen der erneuerbaren Energien und wird mit den Talgemeinden Zuzgen, Hellikon und Wegenstetten durchgeführt. Die Bevölkerung wird herzlich eingeladen, am 16. November 2021, ab 18.15 Uhr, in der Turnhalle Brugglismatt, Friedhofweg 14, 4314 Zeiningen, teilzunehmen. Nebst einer Ausstellung findet auch ein Referat zum Thema «erneuerbar Heizen» statt. Der Anlass ist kostenlos. Aufgrund der aktuellen Auflagen ist der Anlass jedoch auf 100 Personen beschränkt und wir bitten um vorgängige Anmeldung. Alle Informationen zum Anlass und zur Anmeldungen finden Sie auf unserer Webseite resp. auf dem Flyer, welcher in den nächsten Tagen in alle Haushalte versendet wird. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. DER GEMEINDERAT

Deponieplatz für Baumschnittholz

In Zusammenarbeit mit René Isch, konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Der Deponieplatz wird ausgeschildert und steht ab November 2021 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER GEMEINDERAT

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:

- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt.

DER GEMEINDERAT

Jubilare 2022

In fricktal.info werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 80, 85, 90 und älteren Einwoh-ner und die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen sowie in der neuen Fricktaler Zeitung die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Ein-wohner sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen publiziert. Auf Wunsch der Zeitungen stellt ihnen die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer bereits zum heutigen Zeitpunkt weiss, dass sein Jubiläum im 2022 nicht publiziert werden soll, der melde sich bitte bis Ende Oktober 2021 bei der Gemeindekanzlei (Tel. 061 871 01 61), damit diese Personen auf der Liste gestrichen werden können. Die Mel-dungen können auch laufend an die Gemeindekanzlei erfolgen. Diese wird die Zeitung an-schliessend entsprechend informieren.

Deponieplatz für Baumschnittholz

In Zusammenarbeit mit René Isch, konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Der Deponieplatz wird ausgeschildert und steht ab November 2021 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER GEMEINDERAT

Hellikon sagt Ja zur Teilrevision der Gemeindeordnung

Gestützt auf Art. 26 des Gesetzes über die politischen Rechte wird das vom Wahlbüro ermittelte Ergebnis hiermit wie folgt veröffentlicht: Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hellikon haben im Rahmen einer obligatorischen Referendumsabstimmung mit 216 zu 33 Stimmen (Ja-Anteil: 86.8 %; Leere: 6; Ungültige: 12) der Teilrevision der Gemeindeordnung, welche bereits von der Gemeindeversammlung vom 04.06.2021 einstimmig genehmigt wurde, zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 44.4 %. Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen.

Der beantragte Entwurf der teilrevidierten Gemeindeordnung wurde bereits vor der Gemeindeversammlung dem Departement des Innern zwecks einer Vorüberprüfung zugestellt und für rechtens beurteilt. Als nächster Schritt ist die teilrevidierte Gemeindeordnung durch den Regierungsrat zu genehmigen. Dieser letzten Genehmigung vorbehalten, wird die neue Gemeindeordnung sodann definitiv rechtskräftig und tritt per 01.01.2022 in Kraft.

Neben Anpassungen formeller Natur, beantragte der Gemeinderat eine Kompetenz für den Erwerb & Tausch von Grundstücken in der Höhe von CHF 50‘000.- pro Kalenderjahr. Dies soweit es sich um Grundstückteile handelt, die weder überbaut noch wirtschaftlich genützt werden können (Strassen- und Grenzkorrekturen etc.). Alle weitergehenden Verträge über den Erwerb, die Veräusserung und Tausch von Grundstücken fallen nach wie vor in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Somit ist der Gemeinderat bei Strassenbauprojekten vor Ort handlungsfähig und muss nicht wie bis anhin, um für eine Strassenbereinigung ein paar Quad-ratmeter Land zu erwerben oder zu veräussern, zunächst die Zustimmung der Gemeindeversammlung abwarten.

Gerne nimmt der Gemeinderat diese Gelegenheit zum Anlass, um seine Dankbarkeit für dieses klare Abstimmungsergebnis und das durch die Bevölkerung in ihm gesetzte Vertrauen zum Ausdruck zu bringen. DAS WAHLBÜRO UND DER GEMEINDERAT

Korrekte Abgabe von Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Das Wahlbüro hat am 26.09.2021 wieder einige Stimmabgaben als ungültig protokolliert. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe folgende Vorgaben: Der Stimmrechtsausweis muss unter-schrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzet-telcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzet-telcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Dieses amtliche Antwortcouvert wiederum, ist auch für die Stimmabgabe wieder zu verwenden. Ach-ten Sie ferner auch auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Stimmunterlagen. Ab 09.30 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Weitere Informationen und Empfehlungen hierzu finden Sie auch unter:

https://www.ch.ch/de/demokratie/abstimmungen/wie-wird-der-stimmzettel-richtig-ausgefullt/ . Gerne gibt Ihnen auch die Gemeindekanzlei Auskunft: gemeindeverwaltung@hellikon.ch oder 061 871 01 61. Zudem finden Sie jeweils auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises eine kurze Anleitung. DAS WAHLBÜRO UND DIE GEMEINDEKANZLEI

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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