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AKTUALISIERUNG: Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Mitwirkungsverfahren

Trotz Änderung der Covid-19-Verordnung vom 11. Dezember 2020 bzw. vom 18. Dezember 2020, sind Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit bis zu 50 Personen bis jetzt noch erlaubt. Um die Grenze von 50 Personen nicht zu überschreiten, bittet der Gemeinderat eine Teilnahme an der Veranstaltung vom 14. Januar 2021, der Gemeindekanzlei ( 061 871 01 61 oder gemeindeverwaltung@hellikon.ch ) ab dem 04. Januar 2021 anzumelden. Der Gemeinderat informiert voraussichtlich am 06. Januar 2021 definitiv, ob der Anlass überhaupt und in welcher Form, stattfindet. Es wird in Erwägung gezogen, die Orientierungsveranstaltung am 14. Januar 2021 in mehreren Auflagen hintereinander durchzuführen und entsprechend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufzuteilen. Ebenfalls wird in Erwägung gezogen, Sprechstunden anzubieten, in denen Sie auch im kleineren Rahmen Fragen zur geplanten BNO-Revision stellen können.

Ab sofort können Sie unter https://www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter sämtliche Planunterlagen zum Mitwirkungsverfahren bereits konsultieren. Gerne lassen wir Ihnen ab dem 4. Januar 2021 auf Wunsch ausgedruckte Unterlagen zukommen. Die unten erwähnte schriftliche Eingabe kann aufgrund der aktuellen unsicheren, epidemiologischen Lage auch bereits vor dem offiziellen Mitwirkungsverfahren erfolgen.

Für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Hellikon, sowie der Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wird das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) durchgeführt. Die Entwürfe inklusive dem Planungsbericht liegen vom 11. Januar 2021 bis und mit 14. Februar 2021 in der Gemeindekanzlei Hellikon während den Bürozeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefirst schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, eingereicht werden.

Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das öffentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach Art. 24 BauG. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.

DER GEMEINDERAT

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr

Über die Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom 24. Dezember 2020 bis und mit 03. Januar 2021 geschlossen. Ab Montag, 4. Januar, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünschen der Bevölkerung eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021.

DER GEMEINDERAT UND GEMEINDEVERWALTUNG

Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst auf den Helliker Gemeindestrassen wird auf ein Minimum reduziert. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.

K494 Sanierung Hauptstrasse Hellikon, Stand der Arbeiten

Die Bauarbeiten an der Hauptstrasse K494 in Hellikon befinden sich auf der Zielgeraden. Gegenüber dem vor Baubeginn kommunizierten Bauende gibt es ca. 4 Monate Verzögerung zu vermelden, was hauptsächlich auf Projektänderungen und Unvorhergesehenes an den Werkleitungsbauten zurückzuführen ist. Aufgrund der niedrigen Temperaturen kann der Deckbelag daher erst nächstes Jahr im Frühling eingebaut werden. Sie werden zu gegebenem Zeitpunkt wieder darüber informiert. Demzufolge werden die Installationsplätze ebenfalls erst im Frühjahr 2021 abgeräumt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ausgabe Weihnachtsbäume 19.12.2020

Die Ausgabe der bestellten Weihnachtsbäume erfolgt am Samstag, 19. Dezember 2020 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Gemeindewerkhof (ehemals ARA – Gebäude). Die Trachtengruppe Hellikon wird dieses Jahr aufgrund der Corona-Situation keine Spendenaktion durchführen und keinen Lebkuchen, Glühwein und Tee anbieten. Schweren Herzens sieht sich der Gemeinderat gezwungen, sich an die aktuell geltenden Hygiene- und Schutzmassnahmen zu halten.

Drei praktische Tipps zum Umgang mit Weihnachtsbäumen:
- Den Christbaum bis Weihnachten im Freien in einen Kübel Wasser stellen.
- Christbaumständer mit Wasserbehälter verwenden, diesen regelmässig nachfüllen. Den Stamm nicht anspitzen! So können die Leitgefässe unter der Rinde im Stamm mehr Wasser aufnehmen.
- Tägliches Besprühen des Baumes mit destilliertem Wasser hält ihn länger frisch und vermeidet Kalkflecken auf dem Christbaumschmuck.

DER GEMEINDERAT

Absage Neujahrsapéro

Aufgrund der angespannten Lage mit dem Coronavirus hat der Gemeinderat schweren Herzens entschieden, den Neujahrsapéro vom Freitag, 01.01.2021, abzusagen. Traditionell werden am Neujahrsapéro die Jubilare geehrt. Der Gemeinderat wird deshalb dieses Jahr persönlich, unter Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Schutzmassnahmen, den Jubilaren gratulieren und ein Präsent überreichen.

DER GEMEINDERAT

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie ge-mäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter www.drittmeldung.ch erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE

Brennholzbestellung

Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine Bestellung bis zum 31.12.2020. Spätere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70).

Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeindekanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter). Bestel-lungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: forstverwaltung@moehlin.ch. DER FORSTBETRIEB REGION MÖHLIN

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 17. Dezember 2020 bis 18. Januar 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 20-30
Bauherrschaft: Ursula Mohler, Ochsengasse 4, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Ursula Mohler, Ochsengasse 4, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Ursula Mohler, Ochsengasse 4, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Umnutzung in Besenbeiz / keine baulichen Massnahmen
Lage: Parzelle 192, Ochsengasse
Zonenart: Kernzone

Baugesuch Nr.: 20-31
Bauherrschaft: Markus Hasler, Ebnethof 282, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Markus Hasler, Ebnethof 282, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx GmbH, Wantelweg 16, 4655 Stüsslingen
Bauvorhaben: Rückbau 4 Hochsilo & Aufbau 3 Hochsilo
Lage: Parzelle 410, Ebnethof
Zonenart: ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich

DER GEMEINDERAT

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Marianne und Fritz Müller, Stockenrain 8, 4316 Hellikon, Hausanschluss Abwasserleitung, Parzelle 467, Stockenrain 8

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Mitwirkungsverfahren

Für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Hellikon sowie der Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wird das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 3 des kantonalen Baugesetztes (BauG) durchgeführt. Die Entwürfe inklusive Planungsbericht liegen vom Montag, 11. Januar 2021 bis und mit 14. Februar 2021 in der Gemeindekanzlei Hellikon während den Bürozeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Ebenfalls können sie zu gegebener Zeit auf der Homepage der Gemeinde Hellikon unter www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter abgerufen werden.

Am Donnerstag, 14. Januar 2021, 19.00 Uhr, findet in der Turnhalle Hellikon eine öffentliche Orientierungsveranstaltung statt, zu welcher die Bevölkerung herzlich eingeladen ist. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefirst schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, eingereicht werden.

Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das öffentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach Art. 24 BauG. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 27. November 2020

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27.11.2020 veröffentlicht. Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden alle positiv gefasst. Alle Beschlüsse – mit Ausnahme der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts – unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 04.01.2021. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.

I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 290 / Anwesende 19 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. November 2020, Genehmigung der Jahresrechnung 2019, Budget 2021

II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 612 / Anwesende 41 / gefasste Beschlüs-se: Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2020, Genehmigung der Jahresrechnung 2019 sowie des Rechenschaftsberichtes 2019, Genehmigung Weiterführung des Juraparks Aargau für die Betriebsphase 2021-2031 sowie Genehmigung des Parkvertrags, Genehmigung Kreditabrechnung Projektkosten Strasse Maienrain, Kreditabrechnung Erneuerung Strasse Maienrain, Budget 2021

DER GEMEINDERAT

Gemeindeverwaltung an Maria Empfängnis geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt an Maria Empfängnis, Dienstag, 08.12.2020, ganztägig ge-schlossen. Ab Mittwoch, 09.12.2020, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Erlass der Planungszone Helvetiaweg auf den Parzellen Nr. 206, 205, 203, 857, 211, 940 und 213

Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) und Art. 29 des Gesetzes über die Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) hat der Gemeinderat am 30. November 2020 eine Planungszone über die Parzellen Nr. 206, 205, 203, 857, 211, 940 und 213 am Helvetiaweg beschlossen.

Der Beschluss des Gemeinderates und der Situationsplan liegen vom 03.12.2020 bis 04.01.2021 während der ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Hellikon zur Einsichtnahme auf.

Die Planungszone wird mit der öffentlichen Auflage wirksam und dauert bis zum Inkrafttreten der Pläne, deren Zweck sie sichern, längstens jedoch 5 Jahre. Während der Dauer der Planungszone dürfen innerhalb der Planungszone keine Vorkehrungen getroffen werden, welche der Verwirklichung der Ziele und der Planungsabsichten in diesem Gebiet entgegenstehen. Bewilligungen für Bauten dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass sie die Verwirklichung der neuen Pläne oder Absichten nicht erschweren (Art. 29. Abs. 1 und 2 BauG).

Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gegen die Festlegung der Planungszone während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Allfällige Einsprachen gegen den Erlass der Planungszone haben nach Art. 29. Abs. 3 keine aufschiebende Wirkung.

DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 04. Dezember 2020 bis 04. Januar 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 20-29
Bauherrschaft: Hasler Sibylle und Stefan, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Hasler Sibylle und Stefan, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 3, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Aussenzugang mit Aussentreppe / Umnutzung Dachgeschoss in Büro
Lage: Parzelle 927, Maienrain
Zonenart: Wohnzone A

DER GEMEINDERAT

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Schlienger Martin, Hauptstrasse 74, 4316 Hellikon, Wohnhausumbau / Sanierung / Anbau, Parzelle 16, Hauptstrasse 64
- Hasler Markus, Gassenbach 24, 4315 Zuzgen, Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Parzelle 148, Ebene 10

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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