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Gemeinde
Hellikon

Neuigkeiten

Beschränkte Befahrbarkeit Gemeindestrasse Stockenrain

Am 6.8.2018, von 10.00 – 14.00 Uhr, ist die Gemeindestasse Stockenrain nur er-schwert befahrbar. Ein Kreuzen im Bereich der Liegenschaft Stockenrain 17 (Neu-bau) wird während dieser Zeitspanne nur bedingt möglich sein. Den Verkehrsteil-nehmern wird empfohlen, die Gemeindestrasse Stockenrain am 6.8.2018 zu umfah-ren. Der Gemeinderat und die Bauherrschaft danken für das Verständnis. DER GEMEINDERAT

Gemeindeverwaltung über Mariä Himmelfahrt geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt an Mariä Himmelfahrt am Mittwoch, 15.8.2018, ganztägig geschlossen. Ab Donnerstag, 16.08.2018, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

TNW Jahresabonnemente

Fahrkostenrückerstattung für das Schuljahr 2017/2018
Die Gemeinde übernimmt 100% der Transportkosten für die obligatorischen Schulstufen, deren Schulweg länger als 5 km ist. Dies betrifft in unserer Gemeinde den Schulbesuch in Möhlin. Ebenfalls wird auch den Schülern von der 1. bis zur 2. Primarschule, welche die Schule in Wegenstetten besuchen und die Veloprüfung noch nicht absolviert haben, das Umweltabonnement finanziert. Ab der 3. Klasse besuchen die Schüler/innen der KSWH den Schulstandort Hellikon. Für den Transport nach Wegenstetten (Textiles Werken) werden Einzelfahrten finanziert. Die Mehrfahrtenkarten werden durch die KSWH angeschafft und der Gemeinde Hellikon verrechnet. Weitere Auslagen für den Schulbesuch der Oberstufenschüler/innen in Möhlin werden gegen Vorweisung einer Quittung und nach Bekanntgabe der Bankverbindung durch die Einwohnergemeinde Hellikon rückerstattet.

TNW-Abos Schuljahr 2018/2019
Die beim Schulsekretariat der Kreisschule Wegenstetten-Hellikon bestellten Grundkarten bzw. TNW-Abos für das Schuljahr 2018/2019 können ab sofort auf der Gemeindekanzlei gegen Unterschrift bezogen werden.

Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern im Kanton Aargau

Infolge Wärme und Trockenheit herrscht auch im Aargau grosse Waldbrandgefahr. Nach Rücksprache mit dem kantonalen Führungsstab (KFS) und der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Weitere Informationen erhalten sie auf der Homepage des RFO Unteres Fricktal http://rfo.bevoelkerungsschutz-unteresfricktal.ch/. Durch die anhaltend hohen Temperaturen steigt auch der Wasserverbrauch kontinuierlich. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um einen sparsamen / sorgsamen Umgang mit dem Wasser. DER GEMEINDERAT

Einbürgerungsgesuch

Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Hellikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1.1.2014 geltende Einbürgerungsrecht (§§18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden:

- Metz Hubert, geb. 14.3.1947, Staatsangehöriger von Deutschland, wohnhaft in 4316 Hellikon, Stockenrain 5
- Metz geborene Leidner Monika, geb. 8.9.1951, Staatsangehörige von Deutschland, wohnhaft in 4316 Hellikon, Stockenrain 5

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation, in der Zeit vom 9.8.2018 bis 7.9.2018, dem Gemeinderat Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, eine schriftliche Eingabe zum vorliegenden Gesuch einreichen. Die Eingaben können sowohl positive als auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 9.8.2018 bis 7.9.2018 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen die Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Gemeindeverwaltung am Mittwoch, 22.8.2018 geschlossen

Am Mittwoch, 22.8.2018, bleibt die Gemeindeverwaltung infolge Personalausflug den ganzen Tag geschlossen. Ab Donnerstag, 23.8.2018, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Belagsarbeiten Maienrain

Die Endarbeiten des Strassenbauprojektes Maienrain stehen an. Am Freitag, 24. August 2018, wird in der Etappe 1 (Abzweiger Strasse Maienrain bis zur Liegenschaft Maienrain 9) der bestehende Belag abgebrochen und eine Kiesplanie erstellt. Am Montag, 27. August 2018, wird in der bereits erwähnten Etappe 1 die neue Tragschicht eingebaut. Am Dienstag, 28. August 2018, oder am Mittwoch, 29. August 2018 (wetterabhängig), wird der Feinbelag vom Abzweiger Strasse Maienrain bis und mit Liegenschaft Maienrain 29 eingebaut.

Die Etappe 1 bleibt während der Bauarbeiten am 24. und 27. August 2018 gesperrt. Während der Belagsarbeiten am 27. oder 28. August 2018 bleibt die ganze Strasse Maienrain für jeglichen Verkehr unzugänglich. Für sämtliche Anstösser besteht die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug während dieser Zeitspanne auf dem Kiesplatz abzustellen.

Weiterhin Feuerverbot in Wäldern und Waldrändern

Die Niederschläge in den letzten Tagen haben zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Der Waldboden ist aber weiterhin ausgetrocknet. Aus diesem Grund bleibt die Gefahrenstufe 5 von 5 (sehr grosse Waldbrandgefahr) bestehen. Damit einher geht auch das weiterhin geltende Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 200 Metern zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Für kontrollierte Grillfeuer (befestigte Feuerstellen, Kohlegrills, Pizzaöfen und so weiter) gilt bei Einhaltung des Mindestabstands vom Waldrand das Feuerverbot nicht mehr. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten. Detailinformationen finden sie auf der Homepage des RFO Unteres Fricktal: http://rfo.bevoelkerungsschutz-unteresfricktal.ch/
Durch die anhaltend hohen Temperaturen steigt auch der Wasserverbrauch kontinuierlich. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um einen sparsamen / sorgsamen Umgang mit dem Wasser. DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation ausserhalb der Bauzone

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 27.8.2018 bis 25.9.2018 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Wasserversorgung Hellikon / Messwerte

Hellikon bezieht das ganze Trinkwasser aus den Quellen Felsen und Moosmatt. Das Helliker Quellwasser wird ohne Behandlung direkt ins Netz eingespiesen. Die Resultate der Trinkwasserproben sind auf der Homepage www.trinkwasser.ch aufgeschaltet. Die Einträge werden durch unsere Wasserversorgung vorgenommen und fortlaufend aktualisiert. Der Gemeinderat

Geschwindigkeitskontrolle 17.8.2018

Die Regionalpolizei Unteres Fricktal führte am 17.8.2018 eine Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der signalisierten Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Hauptstraße) durch. Bei der Kontrolle wurden total 293 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 15 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 67 km/h gemessen.. DER GEMEINDERAT

Aufhebung Feuerverbot per 04.09.2018

Aufgrund der tieferen Temperaturen und der Niederschläge der vergangenen Tage wird das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern per 04.09.2018 aufgehoben.

Die Bevölkerung wird ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen auch nach dem Ende des Feuerverbots strikte einzuhalten:

- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und bei starkem Wind und/oder Funkenflug sofort löschen.
- Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich versichern, dass das Feuer auch tatsächlich erloschen ist.
- Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald.

Weiter Informationen finden sie unter
http://rfo.bevoelkerungsschutz-unteresfricktal.ch/2018/09/03/feuerverb

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 20.9.2018 bis 19.10.2018 auf der Gemein-dekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen die Baugesu-che kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist an-zugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung bean-tragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 18-16
Bauherrschaft: Walter und Veronika Sacher, Niedermatt 9, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Walter und Veronika Sacher, Niedermatt 9, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Walter und Veronika Sacher, Niedermatt 9, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Heizungssanierung – Luft / Wasser-Wärmepumpe
Lage: Niedermatt 9, Parzelle 30

Baugesuch Nr.: 18-17
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Armand Bersier
Grundeigentümer: Erbengemeinschaft Armand Bersier
Projektverfasser: Bauleitung Bersier, Bersier Björn, Tempel 9, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Abstellplatz aus Rasengittersteinen
Lage: Wydenmatt 10, Parzelle 336

Baugesuch Nr.: 18-18
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Sanierung Dreschschopfbedachung – Umnutzung als Auto-
einstellplatz inklusive Torersatz
Lage: Oberdorf, Parzelle 289

Lärmschutz

Gerne erinnern wir die Bevölkerung daran, dass gemäss Polizeireglement der Regionalpolizei Unteres Fricktal in Wohngebieten von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten ist. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: das Laufen lassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme kann jeder zu einem harmonischen Zusammenleben beitragen. DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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