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Hellikon

Neuigkeiten

Einwandfreie Trinkwasserqualität in Hellikon

Die durchgeführte Inspektion des Amtes für Verbraucherschutz bestätigt:

 Die entnommenen Trinkwasserproben in Hellikon erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
 Die Qualität der Wasserproben ist einwandfrei.

Das Helliker Trinkwasser wird aus natürlichen Quellen gewonnen. Aufgrund der guten Qualität kann das Quellwasser unbehandelt ins Netz der Wasserversorgung eingespiesen werden. Hellikon darf somit stolz auf die gute Wasserqualität sein. Die Wasserversorgung Hellikon deckt ihren Wasserbedarf entsprechend in erster Priorität aus den Quellvorkommen Felsen und Moosmatt ab. Um die Bevölkerung auch bei Spitzenbedarf / Trockenheit ganzjährig und dauernd mit Trink- und Löschwasser versorgen zu können, besteht zudem ein Netzverbund mit der Wasserversorgung Wegenstetten. Die Landwirtschaftsbetriebe auf der Neuligseite werden durch die Was-serversrogung Buus / Hemmiken versorgt.

Hoher Härtegrad:
Das Helliker Wasser ist hart. Wasser fliesst über Steine, Schotter und durch den Untergrund. Dabei nimmt es wertvolle Mineralien auf. Je mehr Kalk- und Magnesiumteilchen gelöst werden, desto härter wird es. Dies beeinträchtigt die Qualität des Wassers nicht, sondern verhilft dem Wasser gar zu einem besseren Geschmack. Die gemessene Gesamthärte bewegt sich zwischen 44 und 45 französischen Härtegraden.

Physikalisch-chemische und Mikrobiologische Untersuchungswerte:
Sowohl die physikalisch-chemischen als auch die mikrobiologischen Untersuchungswerte liegen unterhalb der gesetzlichen vorgeschriebenen Toleranzwerte. Mehr Informationen zu den einzelnen Messwerten finden Sie unter www.trinkwasser.ch.

Für Trinkwasser gelten strenge Anforderungen. Trinkwasser in der Schweiz gehört zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln. Die Qualität wird durch die eidgenössische Gesetzgebung geregelt und durch periodische Qualitätskontrollen sichergestellt.

Gemeindeverwaltung am Pfingstmontag geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 10.6.2019, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 11.6.2019, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 7. Juni 2019

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7.6.2019 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 15.7.2019.

I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 287 / Anwesende 21 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 30.11.2018; Genehmigung der Jahresrechnung 2018 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2018; Zustimmung Vertrag über die gemeinsame Führung eines Forstbetriebs unter dem Namen «Forstbetrieb Region Möhlin»

II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 600 / Anwesende 43 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 30.11.2018; Genehmigung der Jahresrechnung 2018 (inklusive Spezialfinanzierungen / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2018; Genehmigung Verpflichtungskredit über 146'000.00 für den Bruttoanteil der Gemeinde Hellikon am Verbands-GEP des Abwasserverbandes Region Möhlin


Gemeindeverwaltung an Fronleichnam geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt an Fronleichnam, 20.6.2019, ganztägig geschlossen. Ab Freitag, den 21.6.2019, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Empfang Turnverein Hellikon am Sonntag, 23.6.2019

Der Turnverein Hellikon nimmt am 20. Juni 2019 am Eidgenössischen Turnfest in Aarau teil. An dieser Stelle wünschen wir dem Turnverein Hellikon bereits jetzt viel Erfolg und gutes Gelingen.

Die Bevölkerung wird herzlich eingeladen, am Sonntagnachmittag, 23. Juni 2019, dem Turnverein Hellikon mit Applaus einen glanzvollen Empfang zu bereiten. Der Empfang findet um 16.30 Uhr beim Dorfeingang Richtung Wegenstetten statt. Der Gemeinderat freut sich auf einen tollen, stimmungsvollen Empfang und hofft auf viele Anwesende. DER GEMEINDERAT

Baugesuchpublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 21.6.2019 bis 22.7.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.

Baugesuch Nr.: 19-14
Bauherrschaft: Hans Hasler, Riederweg 5, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Hans Hasler, Riederweg 5, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Walter Brogle, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Abstellplatz
Lage: Riederweg 5, Parzelle 301
Zonenart: Kernzone

DIE BAUVERWALTUNG

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/ erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE

TNW Jahresabonnemente

Fahrkostenrückerstattung für das Schuljahr 2018/2019V

Die Gemeinde übernimmt 100% der Transportkosten für die obligatorischen Schulstufen, deren Schulweg länger als 5 km ist. Dies betrifft in unserer Gemeinde den Schulbesuch in Möhlin. Ebenfalls wird auch den Schülern von der 1. bis zur 2. Primarschule, welche die Schule in Wegenstetten besuchen und die Veloprüfung noch nicht absolviert haben, das Umweltabonnement finanziert. Ab der 3. Klasse besuchen die Schüler/innen der KSWH den Schulstandort Hellikon. Für den Transport nach Wegenstetten (Textiles Werken) werden Einzelfahrten finanziert. Die Mehrfahrtenkarten werden durch die KSWH angeschafft und der Gemeinde Hellikon verrechnet. Weitere Auslagen für den Schulbesuch der Oberstufenschüler/innen in Möhlin werden gegen Vorweisung einer Quittung und nach Bekanntgabe der Bankverbindung durch die Einwohnergemeinde Hellikon rückerstattet.

TNW-Abos Schuljahr 2019/2020

Die beim Schulsekretariat der Kreisschule Wegenstetten-Hellikon bestellten Grundkarten bzw. TNW-Abos für das Schuljahr 2019/2020 können ab sofort auf der Gemeindekanzlei gegen Unterschrift bezogen werden.

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

  061 871 01 61
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