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Hellikon

Neuigkeiten

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT

Tretrecht

Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden dringend ersucht, Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Gemäss den §§ 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes gelten dafür u. a. folgende Vorschriften:

- In die Fahrbahn hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Hecken und Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm (Gemeindestrassen), gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückhau auf Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Für die Mithilfe zur Schaffung freier Gehwege und übersichtlicher Strassenverhältnisse wird bestens gedankt. Der Gemeinderat behält sich vor, dort wo der Rückschnitt nicht erfolgt, die Arbeiten nach vorheriger Anzeige an die Grundeigentümer auf deren Kosten ausführen zu lassen. Der Gemeinderat

Für saubere Gewässer in unseren Gemeinden

Der Aktionsmonat „sauberes Fricktal“ geht im Mai 2019 in die neunte Runde. An der Startveranstaltung in Möhlin wurde das neue Angebot präsentiert. Die runde „Littering-Stopp“ Tafel ruft die Bevölkerung auf, die Gewässer in den Gemeinden sauber zu halten. Dass Abfälle jeglicher Art nicht in den Dorf-Bach oder andere Gewässer gehören, vermitteln die klaren Bilder. Priorität hat, dass Abfälle im öffentlichen Raum in einem Abfallkübel entsorgt werden. Seit Jahren nutzt die Gemeinde Hellikon das Angebot „sauberes Fricktal“ und beteiligen uns jeweils am Aktionsmonat „sauberes Fricktal“ im Mai. Auch bei uns werden die „Littering-Stopp“ Tafeln an gezielten Stellen entlang den Gewässern (Schulstrasse / Stygli) platziert. Die Gemeinde Hellikon bemüht sich täglich, den öffentlichen Raum sauber zu halten. Helfen auch Sie mit, unsere Gewässer im Dorf sauber zu halten. Für Ihre Unterstützung danken wir! Die Mehrheit der Bevölkerung entsorgt die Abfälle korrekt und trotzdem haben wir nie ausgelernt und wissen ab und zu nicht, wie ein Gegenstand zu entsorgen ist. Besuchen Sie die Homepage “www.recycling-map.ch“ und erfahren Sie, wo sich die entsprechenden Sammelstellen befinden. Die Online-Recycling-Karte ist auch als kostenlose App erhältlich und hilft beim Auffinden von mittlerweile 40 Sammelgütern und beinahe 16'000 Sammelstellen. Die App gibt es für iOS- und Android-Geräte. DER GEMEINDERAT

Tagung zum Thema Raumplanung

Die Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau organisiert für alle im Kanton Aargau aktiven Raumplanerinnen und Raumplaner eine Informationsveranstaltung zum Thema Raumplanung in Hellikon. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich und findet heute Nachmittag statt. Dabei wird mittels Ortsumgang die ortsbauliche Situation von Hellikon und deren konkrete Erfassung / Umsetzung im räumlichen Entwicklungsleitbild aufgezeigt. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Eidgenössische Volksabstimmung vom 19.5.2019

Am Sonntag, 19. Mai 2019 finden folgende eidgenössische Abstimmungen statt:

 Volksinitiative “Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) “
 Volksinitiative “Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiter-entwicklung von Schengen) “

Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 19. Mai 2019, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO

App „VoteInfo“

Die Bundeskanzlei hat die App „VoteInfo“ entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App „VoteInfo“ finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai 2019. Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich. WAHLBÜRO

Fledermaus-Abendspaziergang Hellikon

Der Jurapark Aargau organisiert viele spannende Exkursionen im Kanton. Im Wegenstettertal leben seltene Fledermäuse. Nach einer kurzen Einführung in die Lebensweise dieser faszinierenden Tiere und deren Bedeutung für das Tal als Insektenjäger und Dachstockbewohner begeben wir uns auf einen gemütlichen Spaziergang. Am Waldrand, entlang des Möhlinbaches, und beim Naturschutzweiher können Sie mit Detektoren den Rufen der nächtlichen Jäger lauschen. Zudem informiert Pro Natura Aargau über den Stand des Umbaus der denkmalgeschützten Trotte in Wegenstetten, in dem die seltenen Grossen Hufeisennasen ihre Wochenstube haben. Der Fledermaus-Spaziergang findet am Mittwoch, 29. Mai 2019 in Hellikon statt. Die Führung beginnt um 20 Uhr beim Gemeindehaus, Schulstrasse 19, und dauert ca. zwei Stunden. Für Erwachsene kostet der Eintritt CHF 10 und für Kinder CHF 5. Wir empfehlen Ihnen eine Stirn- oder Taschenlampe und evtl. ein Feldstecher mitzubringen. Gerne können Sie sich bis am 27. Mai 2019 beim Jurapark (062 877 15 04 / anmeldung@jurapark-aargau.ch) anmelden. JURAPARK AARGAU.

Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 27.5.2019 bis 25.6.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 19-11
Bauherrschaft: Schlienger Ursula, Schulstrasse 1, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Schlienger Ursula, Schulstrasse 1, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Schlienger Ursula, Schulstrasse 1, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Dachverlängerung des Schopfes AGV Nr. 221
Abbruch der eingestürzten Schopfanbauten
Lage: Parzelle 473, Riemet
Zonenart: ausserhalb Bauzone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.

Baugesuchpublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 22.5.2019 bis 21.6.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 19-09
Bauherrschaft: Walter und Silvia Waldmeier, Oberdorf 20, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Walter Waldmeier, Oberdorf 20, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Bautechnisches Büro Heinz Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Neubau EFH ohne Unterkellerung
Umbaumassnahmen an bestehender Liegenschaft AGV Nr. 42
Abbruch Autounterstand, Treppenhaus und Jauchegrube
Lage: Oberdorf 20/22, Parzelle 303
Zonenart: Kernzone

Baugesuch Nr.: 19-10
Bauherrschaft: Carmen Meier und Ivan Chamorro, Schulstrasse 45, 4315 Zuzgen
Grundeigentümer: Marcel Brogli, Via Leoncavallo 58, 6614 Brissago
Susanne Ospelt-Brogli, Pradafant 37, 9490 Vaduz, Liechtenstein
Projektverfasser: Carmen Meier und Ivan Chamorro, Schulstrasse 45, 4315 Zuzgen
Bauvorhaben: Dach- und Fassadensanierung der bestehenden Liegenschaft AGV Nr. 248, Einbau Dachfenster, Einbau neues Badezimmer
Lage: Stygli 16, Parzelle 55
Zonenart: Wohnzone B

Baugesuch Nr.: 19-12
Bauherrschaft: Architekpur GmbH, Maienrain 3, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Hans Peter Roth, Welismatt 5, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 3, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus (11 Wohnungen) mit Autoeinstellhalle
Abbruch Schopf AGV Nr. 187
Lage: Riederweg / Bürgler, Parzelle 300
Zonenart: Kernzone

Flederhaus und Pipistrello

In Wegenstetten zieht bald ein Zirkus ein, zumindest für eine Woche. Über dem Dach des Mitmachzirkus Circolino Pipistrello wird sein Logo schweben – eine grosse Fledermaus. Dieses faszinierende Tier ist der Grund dafür, dass das Tal und insbesondere die Primarschulkinder der Kreisschule Wegenstetten/Hellikon in den Genuss eines dorfeigenen Zirkus kommen. Am Samstag, 25. Mai wird das Flederhaus Wegenstetten offiziell eröffnet, organisiert von Pro Natura Aargau und dem Jurapark Aargau. Im sogenannten «Flederhaus», einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude mitten im Dorf, wohnt der Schatz von Wegenstetten – die seltene Fledermausart Grosse Hufeisennase. Die Schülerinnen und Schüler zeigen in zwei Zirkusvorstellungen ihr Können und am Fledermaus-Fest bei der Mehrzweckhalle gibt es regionale Verpflegung und weitere Aktivitäten- ein Anlass für die ganze Familie mit Ausstrahlung über die Region hinweg.

Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt, vom Donnerstag, 30.5.2019, bis und mit Sonntag, 2.6.2019, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 3.6.2019, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Beschränkte Befahrbarkeit Gemeindestrasse Oberdorf / Sporttag KSWH

Am Dienstag, 4.6.2019 findet der Sporttag der Kreisschule Wegenstetten – Hellikon statt. Dabei soll für die Durchführung des 60-Meter-Laufes wie üblich die Gemeindestrasse Oberdorf beansprucht werden. Die Befahrbarkeit der Gemeindestrasse Oberdorf ab der Verzweigung Schulstrasse bis zur Abzweigung Stygli ist zwar gewährleistet, wird durch den Betrieb jedoch eingeschränkt. Infolge dessen, wird den Verkehrsteilnehmer empfohlen, die Gemeindestrasse Oberdorf zu umfahren. Generell werden die Verkehrsteilnehmer rund um das Schulareal und insbesondere bei der Gemeindestrasse Oberdorf um besondere Rücksichtnahme gebeten. Sollte die Witterung eine Durchführung des Sporttages am 4.6.2019 verhindern, findet der Anlass am 11.6.2019 / 18.6.2019 statt. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

Das ABC der Hundehaltung

Es kommt immer wieder vor, dass Strassen, Wiesen, Felder sowie Spiel- und Sportplätze durch Hundekot verunreinigt werden. Im ganzen Dorfgebiet sind Robidog-Behälter platziert. Der Hundekot ist von den Hundehaltern mit den eigens für diesen Zweck vorgesehenen «Robidog-Säckchen» aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu deponieren. Keinesfalls sollen die gefüllten Säckchen liegengelassen werden. Gemäss geltendem Polizeireglement wird das Liegenlassen des Kots oder dessen unsachgemässe Entsorgung mit einer Busse geahndet. Die Bevölkerung wird gebeten, Hundehalter auf fehlbares Verhalten aufmerksam zu machen und ihre Beobachtungen der Gemeindekanzlei zu melden.

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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