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Hellikon

Neuigkeiten

Gemeindeverwaltung

Aufgrund eines Krankheitsfalles ist die Gemeindeverwaltung in den kommenden Wochen reduziert besetzt. Die offiziellen Öffnungszeiten sind trotzdem gewährleistet.
Jedoch ist die Verwaltung jeweils mittwochs und freitags nicht besetzt und deshalb auch telefonisch nicht erreichbar. Besten Dank für das Verständnis.
DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 21. September 2023 bis 20. Oktober 2023 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-15
Bauherrschaft: APG/SGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Weidenstrasse 13, Münchenstein, Postfach, 4002 Basel
Grundeigentümer: Meinrad Waldmeier, Hauptstrasse 65, 4316 Hellikon
Projektverfasser: APG/SGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Aussendienst, Partnermanagement Mitte, Pascal Stäheli, Weidenstrasse 13, Münchenstein, Postfach, 4002 Basel
Bauvorhaben: Neumontage von einem F12-Plakatträger
Lage: Parzelle 21, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone

DIE BAUVERWALTUNG

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 28. September 2023 bis 27. Oktober 2023 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-17
Bauherrschaft: Müller Philipp, Maienrain 16, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Müller Philipp, Maienrain 16, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Müller Philipp, Maienrain 16, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Anbau Küche an Einfamilienhaus
Lage: Parzelle 250, Maienrain 32
Zonenart: Wohnzone 2 Geschosse

DIE BAUVERWALTUNG

Gesamterneuerungswahlen des National- und Ständerats vom 22. Oktober 2023

Am Sonntag, 22. Oktober 2023 finden folgende Wahlen statt:

- Wahl von 16 aargauischen Mitgliedern des Nationalrats für die Amtsperiode 2023/2027
- Wahl von 2 aargauischen Mitgliedern des Ständerats für die Amtsperiode 2023/2027


Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 22. Oktober 2023, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO

Wasserzähler ablesen

In den nächsten Wochen wird unser Weibel Ernst Brogli die Wasseruhren ablesen. Wir bitten die Hauseigentümer und die Mieter, den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten. Sollten wir Sie nicht erreichen, bitten wir Sie, den Zählerstand der Wasseruhr abzulesen und gut leserlich auf der Selbstablesekarte zu vermerken. Die Karte ist innert 5 Tagen ausgefüllt und frankiert der Post aufzugeben oder in den Gemeindebriefkasten einzuwerfen. Für allfällige Fragen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen 061 / 871 01 59 oder markus.weder@hellikon.ch. ABTEILUNG FINANZEN

Verfall der Steuern 2023

Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2023 bis 31.10.2023 zu bezahlen sind. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1.11.2023 wird auf den Restbetrag ein Verzugszins von 5.0 % berechnet. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen 061 / 871 01 59 oder markus.weder@hellikon.ch. ABTEILUNG FINANZEN

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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