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Hellikon

Neuigkeiten

Unerlaubte Abfallentsorgung

Vor einigen Jahren wurde beim Friedhof Hellikon für die Entsorgung von Grabschmuck und dergleichen eine Mulde eingerichtet. Für die Entsorgung von Grüngut stehen jeweils zwei Drahtkörbe zur Verfügung. In der Vergangenheit wurde vermehrt festgestellt, dass Privatpersonen Hauskehricht und Speisereste in der Mulde entsorgen. Der Bevölkerung wird in Erinnerung gerufen, dass Haushalt- und Gewerbeabfälle unbedingt und ausnahmslos der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitzugeben sind. Sollte wiederholt Hauskehricht in der Friedhofmulde entsorgt werden, hält sich der Gemeinderat vor, die Verfehlungen entsprechend zu ahnden. DER GEMEINDERAT

Eidgenössische Volksabstimmung vom 10.6.2018

Am Sonntag, 10. Juni 2018 finden folgende eidgenössischen Abstimmungen statt

- Volksinitiative vom 1.12.2015. “Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld – Initiative)“
- Bundesgesetz vom 29.9.2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz BGS).

Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 10.6.2018, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Sonntag, 10.6.2018 von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.

DAS WAHLBÜRO

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 1. Juni 2018

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1.6.2018 veröffentlicht.

Ortsbürgergemeinde:
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2017.
- Genehmigung der Jahresrechnung 2017 sowie Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2017 der Ortsbürgergemeinde und der Forstwirtschaft.

Einwohnergemeinde:
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017.
- Genehmigung der Jahresrechnung 2017 sowie Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2017 der Einwohnergemeinde.
- Genehmigung Zusatzkredit über CHF 138‘500.00 für den Umbau der drei Hochwasserentlastungen in Zusammenhang mit der Sanierung der Kantons-strasse K494.
- Genehmigung der Grenzbereinigung der Parzellen 920 / 555 sowie dem damit verbundenen Landerwerb von 14 m2.

Das Beschlussquorum wurde sowohl bei der Ortsbürger- also auch bei der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht. Sämtliche gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie erwachsen in Rechtskraft, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Entsprechende Unterschriftenbogen können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ablauf der Referendumsfrist für sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung ist der 6.7.2018.

Sachbearbeiter/in Gemeindekanzlei 50%

Der Ausbildungsvertrag von Linda Bytyqi endet voraussichtlich per 31.7.2018. Aufgrund der begrenzten zeitlichen Ressourcen des Verwaltungsteams wird auf eine Neuanstellung eines / einer Auszubildenden verzichtet. Eine zusätzliche Arbeitskraft im Teilzeitpensum (50%) soll den Bereich der Gemeindekanzlei entlasten. Mit der Anstellung eines Sachbearbeiters / einer Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei soll zudem eine Stellvertretungsfunktion für den Gemeindeschreiber geschaffen werden. Das Stelleninserat ist unter www.hellikon.ch aufgeschaltet.

DER GEMEINDERAT

Verkehrsbeschränkungen

Das Schutzzonenreglement für die Quellwasserfassungen Felsen und Moosmatt wurde vom Gemeinderat Hellikon am 24.11.2014 verfügt und am 28.1.2015 durch die Abteilung für Umwelt genehmigt. Für den Vollzug und die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen ist der Gemeinderat Hellikon zuständig. Der Verpflichtungskredit über CHF 106‘000.00 für die Umsetzung der Schutzzonenmassnahmen wurde von der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017 gutgeheissen und ist bereits am 2. Januar 2018 in Rechtskraft erwachsen. Durch die Fahrverbote (Signal 2.14) soll die Strassenentwässerungsleitung Wabrigweg geschützt, respektive das Versickern von Schmutzwasser verhindert werden. Ausgenommen sind Zubringer, Land- und Forstwirtschaft.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19.9.1958 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisationen vom 5.9.1979 wurden folgende Verkehrsbeschränkungen mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.6.2018 verfügt:

1. Verbindungsweg Stockenrain - Hersberg, Signal 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" mit Zusatztext: Ausgenommen Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sowie Zubringerdienst gestattet.

2. Verbindungsweg Hersberg - Tegerfeldhof, Signal 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" mit Zusatztext: Ausgenommen Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sowie Zubringerdienst gestattet.

3. Verbindungsweg Tegerfeldhof - Stockenrain, Signal 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" mit Zusatztext: Ausgenommen Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sowie Zubringerdienst gestattet.

4. Gebiet Tegerfeldhof, Signal 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" mit Zusatztext: Ausgenommen Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sowie Zubringerdienst gestattet.

5. Gebiet Stockenrain, Signal 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" mit Zusatztext: Ausgenommen Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sowie Zubringerdienst gestattet.

Die Publikation erfolgt im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 21. Juni 2018 und im Fricktal Info vom 20. Juni 2018. Der Fristenlauf beginnt ab Publikation im Amtsblatt.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau in der Zeit vom 22.6.2018 bis 23.7.2018 beim Gemeinderat Hellikon einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

DER GEMEINDERAT

Flugtage Schupfart – Festanlass “50-jähriges Jubiläum“, Samstag, 30. Juni 2018 und Sonntag, 1. Juli 2018 – Einschränkungen

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL teilt mit, dass währenden den beiden Flugtagen, Menschenansammlungen nördlich der Piste, im Bereich Wolfgarten und Geisacker, zu vermeiden sind und aufgelöst werden. Informationstafeln werden bereits vor den Flugtagen aufgestellt. Für die anfallenden Lärmimmissionen sowie die Einschränkungen auf den umliegenden Strassen, bitten wir die Bevölkerung um Verständnis und danken bestens für die Einhaltung der Signalisationen – Aero-Club Fricktal Schweiz, OK Flugtage Schupfart und Gemeinderat.

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/ erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe.

DIE GEMEINDEKANZLEI

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

  061 871 01 61
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