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Hellikon

Neuigkeiten

Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 04. Juni 2021

Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 04.06.2021, in die Turnhalle Hellikon, ein. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.

Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Genehmigung des Protokolls vom 27.11.2020
4. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2020
5. Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage

Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Genehmigung des Protokolls vom 27.11.2020
4. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 (inklusive Spezialfinanzierung / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2020
5. Teilrevision des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (Anpassung der Wassergebühren)
6. Teilrevision Gemeindeordnung
7. Revision des Friedhofreglements
8. Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage

Die Versammlungsakten liegen in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, vom 20. Mai 2021 bis 04. Juni 2021 zur Einsichtnahme auf.

Aufgrund der aktuellen Situation um die Corona-Pandemie hat der Gemeinderat ein Schutzkonzept erarbeitet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden beim Eingang zur Turnhalle entsprechend instruiert. Die aktuell geltenden Schutzmassnahmen gemäss Covid-19-Verordnung werden konsequent umgesetzt, insbesondere eine Maskentragpflicht während der gesamten Gemeindeversammlung, auch bei möglicher Einhaltung des Abstands von 1.5 Metern.
DER GEMEINDERAT

Gemeindeverwaltung bleibt an Fronleichnam geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt an Fronleichnam, 03.06.2021, ganztägig geschlossen. Besten Dank für Ihr Verständnis. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDE-VERWALTUNG

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 03. Juni 2021 bis 05. Juli 2021 auf der Ge-meindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilli-gung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 21-12
Bauherrschaft: Josef Schlienger, Niedermatt 39, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Josef Schlienger, Niedermatt 39, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Gersbach AG, Gerstenweg 1, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Luft / Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 56, Niedermatt
Zonenart: Wohnzone B

DIE BAUVERWALTUNG

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

- Matthias Rüegsegger, Bürgler 18, 4316 Hellikon, Kaltwintergarten & Fassadenrenovation, Parzelle 298, Bürgler

Eidgenössische Volksabstimmung vom 13.06.2021

Am Sonntag, 13. Juni 2021 finden folgende eidgenössische Abstimmungen statt:

1. Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»
2. Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
3. Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
4. Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen
5. Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 13. Juni 2021, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.

DAS WAHLBÜRO

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 04. Juni 2021

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 04.06.2021 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 12.07.2021. Hingegen obliegt der Beschluss zur Teilrevision der Gemeindeordnung dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet am 26.09.2021 statt.

I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 286 / Anwesende 17 / gefasste Beschlüs-se: Genehmigung des Protokolls vom 27.11.2020; Genehmigung der Jahresrechnung 2020 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2020

II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 601 / Anwesende 49 / gefasste Beschlüs-se: Genehmigung des Protokolls vom 27.11.2020; Genehmigung der Jahresrechnung 2020 (inklusive Spezialfinanzierungen / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsbe-richtes 2020; Genehmigung Anpassung der Wassergebühren: Zustimmung Abänderungsantrag Erhöhung Wasser-Grundgebühr auf CHF 200.- (Teilantrag A, anstelle der vom Ge-meinderat vorgeschlagenen Erhöhung auf CHF 120.-), Zustimmung Erhöhung Wasser-Anschlussgebühr auf CHF 50.- (Teilantrag B) und Zustimmung Erhöhung Wasser-Verbrauchsgebühren auf CHF 3.- (Teilantrag C); Genehmigung Teilrevision Gemeindeordnung, Genehmigung Revision Friedhofreglement: Zustimmung Abänderungsantrag, die Grabes-Ruhezeit für Urnengräber soll auf Wunsch der Angehörigen auf 15 Jahren, statt der vom Gemeinderat beantragten 25 Jahren, reduziert werden können. Ansonsten Genehmigung der Revision des Friedhofreglements wie vom Gemeinderat vorgeschlagen.

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 10. Juni 2021 bis 12. Juli 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 21-13
Bauherrschaft: André Hohler, Obermatt 16, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: André Hohler, Obermatt 16, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Helion AG, Oberfeldstrasse 26, 8302 Zürich
Bauvorhaben: Luft / Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 334, Obermatt
Zonenart: Kernzone

DIE BAUVERWALTUNG

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie ge-mäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE

TNW Jahresabonnemente / Fahrkostenrückerstattung für das Schuljahr 2020/2021

Die Gemeinde übernimmt 100% der Transportkosten für die obligatorischen Schulstufen, deren Schulweg länger als 5 km ist. Dies betrifft in unserer Gemeinde den Schulbesuch in Möhlin. Ebenfalls wird auch den Schülern von der 1. bis zur 3. Primarschule, welche die Schu-le in Wegenstetten besuchen und die Veloprüfung noch nicht absolviert haben, das Umweltabonnement finanziert. Für den Transport nach Wegenstetten (Textiles Werken) werden Einzelfahrten finanziert. Die Mehrfahrtenkarten werden durch die KSWH angeschafft und der Ge-meinde Hellikon verrechnet. Weitere Auslagen für den Schulbesuch der Oberstufenschüler/innen in Möhlin werden gegen Vorweisung einer Quittung und nach Bekanntgabe der Bank-verbindung durch die Einwohnergemeinde Hellikon rückerstattet. DIE ABTEILUNG FINANZEN

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

- Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon, Wohnungsumbau/Sanierung & Anbau, Parzelle 254, Hauptstrasse
- Pius Schlienger, Niedermatt 26, 4316 Hellikon, Neubau MFH mit Carport, Parzelle 67, Niedermatt
- Sandro + Sabine Mohler, Wydenweg 8, 4316 Hellikon, Luft / Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 383, Wydenweg
DER GEMEINDERAT

AEW Energie AG: Vereine können finanzielle Unterstützung gewinnen

Die AEW Energie AG hat die Plattform „AEW Energiebatzen“ lanciert. Vereine, Institutionen und Organisationen, die sich mit Projekten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit, Forschung und Entwicklung sowie Soziales engagieren, können eine finanzielle Unterstützung von bis zu 500 Franken gewinnen. Damit will die AEW ein Zeichne setzen und die Vereine und Organisationen auch gerade jetzt in dieser Phase aktiv unterstützen, wo sie wieder mehr Aktivitäten und Projekte planen können. Ob es um die Anschaffung neuer Vereins-Shirts, ein Jubiläumsfest oder ein Projekt im Bereich Kultur und Bildung geht: Die AEW unterstützt nicht gewinnorientierte Vereine und Institutionen aus dem Kanton Aargau. Bis am 11. Juli können sich Vereine unter www.aew-energiebatzen.ch kostenlos registrieren und Projekte selbstständig erfassen. Ab dem 12. Juli beginnt die Abstimmungsphase, in der jede und jeder täglich für sein Herzensprojekt abstimmen kann. Nicht die AEW Energie AG entscheidet, wer die „Energiebatzen“ erhält, sondern die Aargauerinnen und Aargauer. Während der Abstimmungsphase kann täglich für ein Projekt abgestimmt werden. Die acht Projekte mit den meisten Stimmen erhalten zwischen 1‘000 und 5‘000 Franken. DIE AEW ENERGIE AG

Schulstrasse: Strassenanpassung + Instandstellung

Ab kommenden Dienstag den 22.06 erfolgt der Deckbelagseinbau ab Kantonsstrasse – über die Bachbrücke in die Schulstrasse. Die Durchfahrt über die Bachbrücke sowie die Zufahrt zu den betroffenen Liegenschaften wird dann nicht möglich sein. Wir bitten Sie, Ihre Fahrzeuge an diesem Tag vor 07.00 Uhr ausserhalb abzustellen. Nach dieser Zeit ist die Zu- und Wegfahrt gesperrt. Bitte beachten Sie die Absperrungen. Der Unternehmer wird, sobald die Festigkeit des Belages dies zulässt, die Strasse wieder für den Verkehr freigeben, d.h. spätestens am 23.06. ca. 07.00 Uhr morgens. Bei schlechter Witterung verschiebt sich der Einbau. Vorsicht! Vor dem Deckbelagseinbau wird eine Bitumenemulsion aufgespritzt. Solange diese nicht trocken ist, besteht die Gefahr des Ausrutschens (Velo/Fussgänger). Zudem bleibt die Bitumenemulsion an den Schuhen haften (Verschmutzungsgefahr). Wir bitten um Kenntnisnahem und Ihr Verständnis. Bei Fragen wenden Sie sich an Herr Reto Imesch Tel. 061 851 37 75. DIE BAULEITUNG A. AEGERTER & BOSSHARDT AG

Deckbelagseinbau K494 Hauptstrasse

Am 29. + 30. Juni 2021 wird der Deckbelag auf der K494 Hauptstrasse im Abschnitt Innerorts eingebaut. Der Verkehr erfolgt dabei einspurig, weshalb mit entsprechend höheren Wartezeiten zu rechnen ist. Am 29. Juni wird zuerst die Südseite eingebaut. Von 06.00 - 10.00 Uhr ist die Ein-/Ausfahrt Stygli gesperrt. Danach wird diese wieder geöffnet und stattdessen die Ein-/Ausfahrt Schulsstrasse bis ca. 16.00 Uhr gesperrt. Diese Uhrzeiten hängen mit dem Arbeitsfortschritt des Belageinbaus zusammen und können dementsprechend ändern. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Anweisungen des Verkehrsdienstes. Während des gesamten Einbaus können die Zugänge zu den südlichen Liegenschaften nur zu Fuss gewährleistet werden. Am 30. Juni erfolgt von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr dann der Einbau der Nordseite. Die Zu-/Wegfahrt Ochsengasse erfolgt während diesem Tag über die Tempelstrasse. Während des gesamten Einbaus können die Zugänge zu den nördlichen Liegenschaften nur zu Fuss gewährleistet werden. Wir bitten Sie Ihr Fahrzeug bereits jeweils am Vorabend auf den Kiesplatz der Gemeinde zu stellen. Die Bushaltestelle Unterdorf wird während dieser Zeit aufgehoben. Bitte benützen Sie die Haltestelle Mitteldorf. Sämtliche Bauarbeiten sind temperatur- und witterungsabhängig. Bei Verzögerungen verlängert sich der Einbau um die entsprechenden Tage nach hinten. Wir danken Ihnen im Namen der Bauherrschaften für Ihr Verständnis und stehen für weitere Auskünfte zum Projekt selbstverständlich gerne unter der Nummer 056 200 08 82 zur Verfügung.
DIE BAULEITUNG – SCHEIDEGGER + PARTNER AG

Fledermaus-Abendspaziergang Hellikon / Flederfreund: Bau dir Deinen Fledermauskasten

Der Jurapark Aargau organisiert viele spannende Exkursionen im Kanton. Im Wegenstettertal leben seltene Fledermäuse. Nach einer kurzen Einführung in die Lebensweise dieser faszinierenden Tiere und deren Bedeutung für das Tal als Insektenjäger und Dachstockbewohner begeben wir uns auf einen gemütlichen Spaziergang. Am Waldrand, entlang des Möhlinbaches, und beim Naturschutzweiher können Sie mit Detektoren den Rufen der nächtlichen Jäger lauschen. Unterwegs werden Sie über die aktuellen Patienten der Fledermaus-Notpflegestation informiert. Der nächste Fledermaus-Spaziergang findet am Freitag, 02. Juli 2021 in Hellikon statt. Die Führung beginnt um 20 Uhr beim Gemeindehaus, Schulstrasse 19 und dauert ca. zwei Stunden. Für Erwachsene kostet der Eintritt CHF 10 und für Kinder CHF 5. Wir empfeh-len Ihnen wetterfeste Kleidung, eine Stirn- oder Taschenlampe und evtl. ein Feldstecher mitzubringen. Leitung: Christine Meier. Zudem findet am nächsten Tag eine Veranstaltung für die ganze Familie, Kinder bis 6 Jahre nur in Begleitung Erwachsener. Kommen Sie an diese Veranstaltung und schrauben Sie Ihren eigenen Holzkasten zusammen. Den verzierten Fledermauskasten können Sie danach am Haus oder im Garten aufhängen. Es wird empfohlen nach Möglichkeit einen eigenen Akku-Schrauber und wetterfeste Kleidung mitzunehmen. Treffpunkt ist Samstag, 03. Juli 2021 bei Pius Schlienger Holzbau, von 9-11 Uhr und 13-15 Uhr. Der Unkostenbeitrag pro Kasten beträgt CHF 15. Dank finanzieller Unterstützung durch den Naturfonds Salzgut. Diese Veranstaltung dauert ebenfalls ca. 2 Stunden. Gerne können Sie sich bis jeweils Sonntag vor den Veranstaltungen beim Jurapark Aargau ( 062 877 15 04 / anmeldung@jurapark-aargau.ch ) anmelden. JURAPARK AARGAU UND NATURSCHUTZVEREIN HELLIKON.

Strassensperrung Riederweg

Am Freitag, 25. Juni 2021 wird auf dem Riederweg der Baukran demontiert. Der Riederweg bleibt daher diesen Freitag für mehrere Stunden gesperrt. Die Durchfahrt über den Bürgler ist aber jederzeit gewährleistet. Die Anstösser werden hiermit auch gebeten, die Abfallsäcke für die Abfallsammlung bei Hans Hasler oder an der Strasse Oberdorf zu deponieren. Bei Fragen steht Ihnen die Bauleitung gerne zur Verfügung: Die Kontaktdaten entnehmen die Anstösser dem in den Briefkasten eingeworfenen Flyer. DIE BAUVERWALTUNG.

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 01. Juli 2021 bis 02. August 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 21-15
Bauherrschaft: Daniel Hasler, Rebmatt 2, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Daniel Hasler, Rebmatt 2, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Daniel Hasler, Rebmatt 2, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Überdachung Hinterhof und Anbau Balkon
Lage: Parzelle 164, Rebmatt
Zonenart: Kernzone

DIE BAUVERWALTUNG

Lehrabschluss Severin Ryser

Severin Ryser hat das letzte halbe Jahr seiner 3-jährigen Lehre als Kaufmann EFZ bei der Gemeindeverwaltung Hellikon absolviert (davor 2.5 Jahre bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau). Der Gemeinderat und alle Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung gratulieren Severin Ryser ganz herzlich zum erfolgreichen Lehrabschluss. Wir wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute und viel Freude. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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