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Hellikon

Neuigkeiten

Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs

Die Stromzähler der AEW Kundinnen und Kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 4. Dezember 2018 bis 11. Januar 2019 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Die AEW bittet ihre Kunden, den Zugang zu den Zählern zu gewähren. Die Stromrechnungen für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2018 werden im Verlauf des Januars 2019 versendet.

Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an die AEW unter 062 834 21 11»
AEW Energie AG.

Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst auf den Helliker Gemeindestrassen wird auf ein Minimum reduziert. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. DER GEMEINDERAT UND DER GEMEINDEWERKHOF

Kadaversammelstelle – Änderung Öffnungszeiten

Ab 1. Januar 2019 sind die Öffnungszeiten der Kadaversammelstelle beim Werkhof der Gemeinde Frick wie folgt: montags bis freitags 07.30 bis 07.45 Uhr und 13.00 bis 13.15 Uhr.
Ausserhalb der Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit einen Termin unter 062 865 28 68 zu vereinbaren. Für Details beachten Sie bitte den Entsorgungskalender der im Dezember 2018 in alle Haushaltungen verschickt wurde

Publikation nachträgliches Baugesuch

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 4.1.2019 bis 1.2.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 18-12
Bauherrschaft: Horst Kups, Riederweg 19, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Horst Kups und Monika Michel, Riederweg 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Willi Hasler AG, Oberdorf 15, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Umnutzung Dachgeschoss / Einbau zusätzliche Wohnung
Anbau Balkon mit Zugangstreppe
Lage: Riederweg 19, Parzelle 586

Spendenaktion Trachtengruppe Hellikon

Herzlichen Dank für die Spende von CHF 500.00, die wir anlässlich der Weihnachtsbaumausgabe mit unseren Lebkuchen, Glühwein und Punsch-Ausschank erhalten haben. Gerne überweisen wir diesen Betrag an die Schweizer Berghilfe. DIE TRACHTENGRUPPE HELLIKON

Neujahrswünsche

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute, viel Glück und einen schwungvollen Start in das Jahr 2019! DIE GEMEINDEVERWALTUNG UND DER GEMEINDERAT

Hochwasserschutz Möhlintal, Rodungen entlang des Möhlinbach

Die Arbeiten am Hochwasserschutz Möhlintal innerhalb der Gemeinden starten im Jahr 2019. Als erste Arbeit müssen die notwendigen Rodungsarbeiten entlang des Baches ausgeführt werden. Im Dezember 2018 fanden die Orientierungen der betroffenen Grundeigentümer entlang des Möhlinbach statt.
Die Rodungsarbeiten starten ab dem Montag, 14. Januar 2019 und dauern bis ca. Ende März 2019 und werden unter der Führung von der Firma Schauli AG mit Unterstützung von Forstverwaltungen ausgeführt.
Da die Bodenfeuchtigkeit bei den Rodungsarbeiten berücksichtigt werden muss, sind die Arbeiten witterungsabhängig. Dadurch sind im Vorfeld die genauen Arbeitstermine auf den einzelnen Parzellen nicht definierbar. Die beauftragten Unternehmer werden die betroffenen Grundeigentümer mittels allgemeinen Schreiben (Briefkasteneinwurf) oder telefonisch über die Arbeitstermine informieren.
Die Unternehmer sind stets bestrebt die Behinderungen so kurz wie möglich zu halten. Für Ihr Verständnis für die notwendigen Rodungsarbeiten und die daraus entstehenden kurzzeitigen Behinderungen danken wir Ihnen bestens. ABWASSERVERBAND REGION MÖHLIN

Gemeindeversammlungsbeschlüsse/Rechtskraft

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. November 2018 am 5. Januar 2019 in Rechtskraft erwachsen. DER GEMEINDERAT

Glas- und PET Entsorgung Hellikon

Die Bevölkerung wird aufgefordert, PET und Glas korrekt zu trennen und bei der Entsorgungsstelle neben dem Gemeindehaus zu entsorgen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sowohl Milch- und Kaffeerahmflaschen als auch Wasch und Putzmittel und Essig, Öl, Salatsaucenflaschen nicht als PET gedeutet wird. Bitte verwenden Sie hierfür die gelben Kunststoffsammelsäcke. Durch eine sorgfältige Trennung der Kunststoffanteile können Sie einen wertvollen Beitrag zur Reduktion von Ressourcen beitragen. Zudem kann dadurch ihr Hauskehricht um bis zu 50% reduziert werden. Die Sammelsäcke sind auf der Gemeindeverwaltung Hellikon erhältlich. Die Preise lauten wie folgt:

- 35 Liter-Säcke: Rolle à 10 Stück zu CHF 14.00

Das Glas ist nach Farben zu sortieren und muss in den Altglassammelvorrichtungen verstaut werden können. Ganze Glasscheiben, grössere Glasgegenstände etc. sind entsprechend zu verkleinern und in den Vorrichtungen zu verstauen. DER GEMEINDEWERKHERKHOF

Hochwasserschutz Möhlintal, Rodungen entlang des Möhlinbach

Die Arbeiten am Hochwasserschutz Möhlintal innerhalb der Gemeinden starten im Jahr 2019. Als erste Arbeit müssen die notwendigen Rodungsarbeiten entlang des Baches ausgeführt werden. Im Dezember 2018 fanden die Orientierungen der betroffenen Grundeigentümer entlang des Möhlinbach statt.
Die Rodungsarbeiten starten ab dem Montag, 14. Januar 2019 und dauern bis ca. Ende März 2019 und werden unter der Führung von der Firma Schauli AG mit Unterstützung von Forstverwaltungen ausgeführt.
Da die Bodenfeuchtigkeit bei den Rodungsarbeiten berücksichtigt werden muss, sind die Arbeiten witterungsabhängig. Dadurch sind im Vorfeld die genauen Arbeitstermine auf den einzelnen Parzellen nicht definierbar. Die beauftragten Unternehmer werden die betroffenen Grundeigentümer mittels allgemeinen Schreiben (Briefkasteneinwurf) oder telefonisch über die Arbeitster-mine informieren.
Die Unternehmer sind stets bestrebt die Behinderungen so kurz wie möglich zu halten. Für Ihr Verständnis für die notwendigen Rodungsarbeiten und die daraus entstehenden kurzzeitigen Behinderungen danken wir Ihnen bestens. ABWASSERVERBAND REGION MÖHLIN

Fitness und Gymnastik

Jeden Mittwoch von 9 bis 10 Uhr beginnt eine Gruppe Menschen ab 60 den Tag in der Turnhalle mit einem Fitness- und Gymnastikprogramm, das sie beweglich hält, Kraft gibt und Ausdauer trainiert, um möglichst bis ins hohe Alter selbständig bleiben zu können. Am Mittwoch, 23. Januar sind alle Interessenten zu einer Probestunde eingeladen. Nutzen Sie die Möglichkeit, schauen Sie herein und lassen Sie sich begeistern von einem vielfältigen Bewegungsprogramm, das auch Sie fit hält, Ihnen Kraft und damit Sicherheit im Alltag gibt. Wir freuen uns auf viele neue Gesichter. Die Turnleiterinnen Pro Senectute Katarina Schlienger und Esther Strebel

Entsorgung Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle

Die Anpassung / Revision des Reglements über die Abfallbewirtschaftung der Gemeinde Hellikon wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017 genehmigt. Die gemeindeeigene Sammelstelle für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt, etc.) wird im Monat Januar wie folgt betrieben:

Dienstag, 22. Januar 2019 von 17.30 – 18.30 Uhr

Nicht entgegengenommen werden Rüst- und Speiseabfälle und verdorbene, überzählige oder nicht mehr geniessbare organische Reststoffe. Die Grundgebühr von CHF 30.00 pro Liegenschaft mit eingebautem Wasserzähler ist jährlich zu entrichten und wird durch die Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt. Eine Gebühr pro m3 wird nicht mehr erhoben. DER GEMEINDERAT UND DER GEMEINDEWERKHOF

Fotos von Veranstaltungen und Anlässen

Im Auftrag des Gemeinderates Hellikon hält Christian Sägesser Impressionen diverser Veranstaltungen und Anlässe fotografisch fest. Die Fotos werden für den Jahresrückblick der Gemeinde Hellikon verwendet und allenfalls auf der Gemeindehomepage (www.hellikon.ch) aufgeschaltet. Es ist durchaus möglich, dass auch Sie auf einem dieser Bilder abgebildet sein werden. Sollten Sie explizit keine Veröffentlichung von Fotos (zu angegebenem Zweck) wünschen, auf denen Sie persönlich abgebildet sind, so teilen Sie dies bitte der Gemeindeverwaltung Hellikon schriftlich bis 31.1.2019 mit. DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Bio-Säckli für Grüngut

Es empfiehlt sich Küchenabfälle (Rüst- und Speisereste) in vergärbaren Bio-Säckli in den Container zu leeren. Jede(r) Einwohner/-in, der einen Grüngutcontainer besitzt, kann eine Rolle Bio-Säckli kostenlos auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Weitere Informationen finden Sie im Recyclingkalender 2019 vom Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal. DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Richtlinien zur Bewilligungsfähigkeit von Solarwärme- und Solarstromanlagen im Siedlungsgebiet Hellikon

Aktuell bestehen keine Gestaltungsvorschriften / Gestaltungskriterien für Solarwärme- und Solarstromanlagen im Siedlungsgebiet Hellikon. Die Bewilligungsfähigkeit diesbezüglicher Bauvorhaben wurde bislang jeweils individuell beurteilt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2018 wurden die Richtlinien zur Bewilligungsfähigkeit von Solarwärme- und Solarstromanlagen im Siedlungsgebiet Hellikon verabschiedet / beschlossen. Die Richtlinien inklusive Planbeilage stehen der Bevölkerung ab 1.2.2019 zum freien Download auf der Gemeindehomepage zur Verfügung. DER GEMEINDERAT

Erteilte Baubewilligungen 4. Quartal 2018

- BG 18-15, Waldmeier Rosa, Trapezblechbedachung an bestehenden Weidestall, Rinn, Parzelle 654
- BG 18-16, Sacher Walter und Veronika, Luft / Wasser- Wärmepumpe, Niedermatt 9, Parzelle 30
- BG 18-17, Erbengemeinschaft Armand Bersier, Abstellplatz , Wydenmatt 10, Parzelle 336
- BG 18-18, Einwohnergemeinde Hellikon, Sanierung Dreschschopfbedachung, Oberdorf, Parzelle 289
- BG 18-19, Santinelli Thomas und Monika, Photovoltaikanlage Solaredge, Obere Strasse 7, Parzelle 207

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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