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Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 24. September 2020 bis 26. Oktober 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-22 (nachträglich)
Bauherrschaft: Daniel Stocker, Brem 4, 4324 Obermumpf
Grundeigentümer: Roland Stocker, Brem 4, 4324 Obermumpf
Projektverfasser: Müller & Partner Architekturbüro AG, Im Kunzental 6B, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Wohnungsumbau
Lage: Parzelle 260, Dreitannenhof 3
Zonenart: Kernzone
Baugesuch Nr.: 20-23
Bauherrschaft: Martin Schlienger, Hauptstrasse 74, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Martin Schlienger, Hauptstrasse 74, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Beck Holzbau+Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart
Bauvorhaben: Wohnungsumbau/Sanierung/Anbau
Lage: Parzelle 16, Hauptstrasse 64
Zonenart: Kernzone
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 27.09.2020
Am Sonntag, 27. September 2020 werden den Stimmberechtigten die folgenden eidgenössischen und kantonalen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
Volksinitiative “Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)“
Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie»)
Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Änderung der Verfassung des Kantons Aargaus (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule)
Änderung des Schulgesetzes (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volkschule)
Vorlage 8: Änderung des Energiegesetzes des Kantons Aargau (EnergiG)
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 27. September 2020, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann auch elektronisch unter www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/ erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE
Prämienverbilligung 2021
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2021 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2018 nötig. Im September 2020 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.
Code bestellen
Sollten Sie bis Ende September 2020 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2020 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2021 läuft bis Ende 2020.
Veränderungen melden
Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an ipv@sva-ag.ch zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung. DIE SVA-ZWEIGSTELLE
Neophyten Bekämpfung
Im Moment sind Aktionen für die Bekämpfung invasiver Neophyten im Gange. In diesem Zusammenhang wurden am Wydenweg, am Neuligweg und am Wabrigweg Fässer aufgestellt. Somit können Spaziergänger sich an der Aktion des Naturschutzvereins und der Gemeinde beteiligen und auf dem Spaziergang ausgerissene Pflanzen in den Fässern entsorgen. Die entsprechenden Hinweise finden Sie auf den Plakaten auf den Metallfässern.
Besten Dank für Ihre Mithilfe. NATURSCHUTZVEREIN UND GEMEINDERAT
Birnel-Aktion 2020
Wie jeden Herbst führt die Schweizerische Winterhilfe in diesen Wochen ihre Birnel-Verkaufsaktion durch. Hellikon beteiligt sich in Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden auch in diesem Jahr am Verkauf. Folgende Einheiten sind erhältlich:
Konventionelle Qualität
250-g-Dispenser à Fr. 4.20
500-g-Gläser à Fr. 6.50
1-kg-Gläser à Fr. 10.60
5-kg-Kessel à Fr. 46.00
12,5-kg-Kessel à Fr. 105.00
Bio Qualität
250-g-Dispenser à Fr. 4.60
500-g-Gläser à Fr. 8.00
1-kg-Gläser à Fr. 12.60
5-kg-Kessel à Fr. 56.50
12,5-kg-Kessel à Fr. 131.00
Birnel wird ausschliesslich aus Mostbirnen von Schweizer Bauernbetrieben hergestellt und ist somit ein pures Naturprodukt, was praktisch unbeschränkt haltbar ist. Die Früchte sind unbehandelt und ungespritzt. Sein feiner Eigengeschmack - eine Mischung aus Birnen, Karamel und Honig - macht Birnel unverwechselbar.
Birnel und Rezepte können ab sofort bis 30.09.2020 bei der Gemeindekanzlei vorbestellt (Tel. 061 871 01 61 oder gemeindeverwaltung@hellikon.ch) werden.
DER GEMEINDERAT
Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen wegen Belagsarbeiten
Im Rahmen der 2. Etappe der Periodischen Wiederinstandstellung (PWI) Hellikon werden die Flurwege im Gebiet Neulig und Zelg/Walledal instand gestellt. Für die abschliessende Oberflächenbehandlung ist von Dienstag, 15.9. bis Mittwoch, 16.9. die:
- Neuligstrasse zwischen Dorfausgang Hellikon und Rütihöfe und die
- Rebmatt (Zufahrt Zelg) ab Baugebietsgrenze
für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur jeweils signalisierten Baustellenabschrankung ist möglich.
Generell bitten wir Sie, bis zum 16. September 2020 diese Gebiete nach Möglichkeit grossräumig zu umfahren. Bei Fragen steht Ihnen die Bauleitung (G. Gisler, 062 869 80 71) und der Polier vor Ort zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. DER GEMEINDERAT.
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 10.9.2020 bis 12.10.2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-21
Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Patrick Jenzer, Rebmatt 34, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Temporärer Aushublagerplatz
Lage: Parzelle 293, Rieder
Zonenart: ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
K494 Sanierung Hauptstrasse Hellikon, Einbau Deckbelag Ausserorts, Bauverzögerungen Innerorts
Im Innerorts-Abschnitt waren derweil Bauverzögerungen von ca. 2 Monate zu vermelden. Das hat zum einen technische Hintergründe, zum anderen mussten diverse Projektänderungen, insbesondere für die Leitungsbauten vorgenommen werden. Ausserdem hat die Corona-Pandemie gewisse Arbeitsabläufe entschleunigt. Es ist neu davon auszugehen, dass die Bauarbeiten bis ca. Ende Oktober 2020 abgeschlossen sein werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT UND DER GEMEINDERAT
Sperrung und Umleitung wegen Strassenbauarbeiten in der Schulstrasse
Am Montag 27.07.2020 begann die Firma Rudolf Wirz AG mit den Bauarbeiten der Strassenanpassung und Instandstellung der Schulstrasse und einem kurzen Abschnitt der Niedermatt. Diese dauern insgesamt bis ca. Anfang November 2020. Ab 17.08. ist die Schulstrasse ab Hauptstrasse bis zur Brücke für ca. 4 Wochen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Somit wird der Verkehr vom 27. Juli bis Mitte September über die Hauptstrasse, Stygli und Niedermatt umgeleitet und entsprechend signalisiert. Bitte beachten Sie die Signalisation und fahren Sie vorsichtig im Bereich der Quartierstrassen. Die Fussgänger werden über die Sagibrücke umgeleitet. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. DER GEMEINDERAT
Neuer Lernender auf der Gemeindeverwaltung
Ab dem 1. September 2020 setzt Severin Ryser seine dreijährige Lehre bei der Gemeindeverwaltung Hellikon fort und schliesst diese per Ende Juni 2021 ab. Bereits 2016 bis 2018 hat er zweieinhalb Jahre seiner Lehre bei der Oberstaatsanwaltschaft Aargau absolviert. Nach anschliessender Rekrutierung in Aarau begann sein Militärdienst bei der Militärpolizei, welcher er im Mai 2020 mit Auszeichnung beendete. Der Gemeinderat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung heissen Severin Ryser herzlich willkommen und freuen sich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. DER GEMEINDERAT