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Hellikon

Neuigkeiten

Aktionsmonat 2021 „sauberes Fricktal“

Den Umständen angepasst, präsentieren die Mitglieder der Arbeitsgruppe „sauberes Fricktal“ zusammen mit den Verantwortlichen des Aargauischen Bauernverbandes an der Startveranstaltung in Wegenstetten auf dem Bauernhof einen Radiospot und einen Kurzfilm zum Thema: Abfälle korrekt entsorgen, insbesondere während der Autofahrt. Während drei Wochen im Mai erhalten die Argovia-Radiohörenden diese Botschaft und gleichzeitig wird der thematisch abgestimmte Kurzfilm im Fernsehen TeleM1 ausgestrahlt. Zudem erhalten sie wertvolle Inputs, um trotz Corona Zeichen für einen sauberen öffentlichen Raum zu setzen. Auf Landwirtschafts- und Naturflächen hat das Littering schwerwiegende Konsequenzen für Tiere und Menschen. Es gelingt nicht immer, allen Abfall säuberlich einzusammeln. So kann es vorkommen, dass zum Beispiel eine Aludose in der Mähmaschine verhäckselt und mit dem Schnittgut vermischt wird. Die Kuh frisst das verunreinigte Futter und die scharfkantigen Aluschnitzel können im Magen zu inneren Verletzungen führen. Dies kann zur Folge haben, dass die Kuh operiert oder im schlimmsten Fall sogar notgeschlachtet werden muss. Helfen Sie mit, die Botschaft des Radiospots und des Kurzfilms für saubere Felder und Wiesen zu verbreiten. Untenstehender Link der Radiobotschaften und weitere Informationen. DER GEMEINDERAT

Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt, vom Mittwoch, 12.05.2021, bis und mit Sonntag, 16.05.2021, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 17.05.2021, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

- Peter Brogli, Wydenweg 10, 4316 Hellikon, Luft/Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 384, Wydenweg

DER GEMEINDERAT

Zählung der leerstehenden Wohnungen per 01. Juni 2021

Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Gemeindekanzlei ist für die Erhebung der Daten auf die Unterstützung der Liegenschaftseigen-tümer angewiesen. Als Leerwohnung bzw. leerstehende Wohnung im Sinn dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (01. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag (01. Juni) zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird. Ferien- oder Zweitwohnungen und –häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Die Gemeindekanzlei nimmt bis am Montag, 31. Mai 2021, allfällige Leerwohnungen per Email ( gemeindeverwaltung@hellikon.ch ) oder telefonisch unter 061 871 01 61) entgegen. Herzlichen Dank. DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 24.05.2021 geschlossen. Am Dienstag, 25.5.2021 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Besten Dank für Ihr Verständnis. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Schachtaktion für landwirtschaftliche Nutzflächen. - Jetzt anmelden!

In landwirtschaftlichen Nutzflächen (NL) soll der Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer verhindert werden. Wo möglich kann das mit geschlossenen Spül- und Kontrollschächten erreicht werden. Bei Schächten mit einer Entwässerungsfunktion muss eine entsprechende Pufferzone angelegt werden. Beachten sie die entsprechenden Unterlagen auf der Webseite von Landwirtschaft Aargau ( www.ag.ch/landwirtschaft ) . Für Fragen und Anmeldung: Gemeindekanzlei 061 871 01 61, oder zuständiger Gemeinderat 079 211 01 14.
DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 27. Mai 2021 bis 28. Juni 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 21-11
Bauherrschaft: André Abt, Chesselacker 1, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Roger Abt, Niedermatt 22, 4316 Hellikon
Projektverfasser: W. Brogle, Hauptstrasse 32, 4317 Hellikon
Bauvorhaben: Lagerplatzvergrösserung mit Überdachung
Lage: Parzelle 120, Rebmatt
Zonenart: Wohnzone A

DIE BAUVERWALTUNG

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

- Markus Wendelspiess, Beim Lindenbaum 3, 4123 Allschwil, PV-Anlage & div. Sanierungs-arbeiten, Parzelle 216, Maienrain

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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