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Hellikon

Neuigkeiten

Gemeindeverwaltung bleibt an Fronleichnam geschlossen

Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben an Fronleichnam Donnerstag, 08.06.2023, ganztägig geschlossen. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Gesucht: Hochstammbäume in Hellikon

In Zusammenarbeit mit den sozialen Stiftungen Faro und MBF stellt der Jurapark Aargau mit lokalen Mostereien Süssmost aus Fallobst von ungenutzten Hochstammbäumen her. Hierzu sucht der Jurapark Aargau für die kommende Saison 2023 Landwirtschaftsbetriebe und Privatpersonen aus den (neuen) Jurapark-Gemeinden, die Hochstammbäume besitzen oder bewirtschaften und um Unterstützung bei der Verwertung froh sind. Besitzen Sie Hochstämmer, deren Früchte Sie dieses Jahr nicht ernten werden? Melden Sie sich bis am 30. Juni 2023 beim Jurapark Aargau / Patrick Spinelli: p.spinelli@jurapark-aargau.ch.
DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Information über die Neophytensäcke

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden. Die mit ausschliesslich Neophyten gefüllten weissen Säcke können in den Abfallcontainern der Gemeinde, bei der Entsorgungsstelle und unterhalb der Turnhalle, entsorgt werden.
Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten! DER GEMEINDERAT

Ablaufdaten Reiseausweise überprüfen

Damit die geplanten Ferien ohne unnötige Hektik angetreten werden können, sollte die Gültigkeit der Reiseausweise rechtszeitig überprüft werden. Identitätskarten sind durch persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung zu beantragen (den alten Ausweis und ein neues Passfoto mitbringen). Die Austellungs- und Lieferfrist beträgt 8 bis 10 Tage. DIE EINWOHNERDIENSTE

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom Sonntag, 18. Juni 2023

Am Sonntag, 18. Juni 2023 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt:

- Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
- Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)
- Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
- Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) vom 17. Januar 2023
- Verdichtung des Bahnangebots der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen-Laufenburg; Verpflichtungskredit vom 17. Januar 2023
- Aargauische Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzi-nitiative)» vom 15. Juni 2020

Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 18. Juni 2023, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt:
- P. Mahrer + L. Doretto, Stangenmatt 30, 4316 Hellikon, Anbau Schopf an EFH und Gartenumgestaltung, Parzelle 856
DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 15. Juni 2023 bis 17. Juli 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 23-09
Bauherrschaft: BirdLife Aargau, Kathrin Hochuli, Bachstrasse 43, 5000 Aarau
Grundeigentümer: BirdLife Aargau, Kathrin Hochuli, Bachstrasse 43, 5000 Aarau
Projektverfasser: BirdLife Aargau, Kathrin Hochuli, Bachstrasse 43, 5000 Aarau
Bauvorhaben: Neubau und Sanierung von Trockenmauern
Lage: Parzelle 466, Stockenrain (Naturschutzreservat BirdLife)
Zonenart: Landwirtschaftszone / kantonale Zustimmung erforderlich

DIE BAUVERWALTUNG

Erneuerung Flurwege und Wasserversorgung / Periodische Wiederinstandstellung (PWI): Öffentliche Auflage und Rechtsmittelbelehrung

In der Gemeinde Hellikon werden verschiedene landwirtschaftliche Infrastrukturanlagen (Flurwege, Wasserversorgung etc.) instand gestellt und teilweise erneuert. Angaben zu den baulichen Massnahmen können den Auflageakten (Technischer Bericht und Pläne) entnommen werden.

Das Projekt wird gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft, Artikel 17a des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes und Artikel 95 des kantonalen Baugesetzes publiziert. Die Projektakten liegen vom 15. Juni 2023 bis 17. Juli 2023 im Gemeindehaus Hellikon auf und können dort während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die vorgesehenen Massnahmen werden unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Landwirtschaft, mit Kantonsbeiträgen unterstützt. Es sind auch Bundesbeiträge in Aussicht gestellt.

Einwendungen gegen die oben aufgeführten Auflageakten sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Hellikon zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zur Einwendung ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Vereinigungen im Sinne von Artikel 12 und 12a des Natur- und Heimatschutzgesetzes sind ebenfalls zur Einwendung berechtigt. DER GEMEINDERAT.

Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Oberdorf

Vom Freitag, 23. Juni 2023, bis und mit Samstag, 24. Juni 2023, finden Hochzeits-Feierlichkeiten im Oberdorf statt. Aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen wird die Gemeindestrasse Oberdorf auf Höhe der Liegenschaft Oberdorf 19 «Vollgas» gesperrt. Es wird um eine Umfahrung z. B. über die Rütihöfe gebeten. Zudem wird der Gemeinde-Kiesplatz als Parkplatz für die Gäste benützt. Ab Sonntag, 25.Juni 2023 (08.00 Uhr), ist die Gemeindestras-se Oberdorf wieder uneingeschränkt befahrbar. Die Zufahrt der umliegenden Liegenschaften ist jederzeit gewährleistet und wird nicht tangiert. Der Gemeinderat dankt im Namen der Orga-nisatoren für das Verständnis. DER GEMEINDERAT

Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Juni 2023

Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Juni 2023, ein. Diese findet im Mehrzweckraum statt. Beachten Sie bitte, dass die Ortsbürgergemeindeversammlung bereits um 19.00 Uhr beginnt. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.

Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.00 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 25.11.2022
- Beschlussfassung über die Rechnung 2022
- Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde Hellikon per 01.01.2024
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage

Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 25.11.2022
- Kreditabrechnung Dekretsbeitrag Sanierung Kantonsstrasse
- Kreditabrechnung Sanierung Reservoir Stockenrain
- Beschlussfassung über die Rechnung 2022
- Gründung «Gemeindeverband Feuerwehr Wabrig»
- Genehmigung eines Gemeindebeitrags Hellikon in der Höhe von CHF 40'000.00 an die Projektierungskosten für den Neubau eines Feuerwehrmagazins in Hellikon
- Verpflichtungskredit über CHF 115'000.00 Zusatzprojekt «Ersatz Steuerung» zum Wasserleitungsersatz, Reservoir «Ebnet» Wabrig
- Zusatzkredit über CHF 80'000.00 für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland («BNO-Revision»)
- Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde Hellikon per 01.01.2024
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage

Die Versammlungsakten liegen in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, ab dem 01. Juni 2023 zur Einsichtnahme auf. DER GEMEINDERAT

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 22. Juni 2023

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 28. Juli 2023.

I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 280 / Anwesende 33 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 25.11.2022; Genehmigung der Jahresrechnung 2022 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2022, Ablehnung der Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde

II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 610 / Anwesende 73 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 25.11.2022; Genehmigung der Kreditabrechnung Dekretsbeitrag Kantonsstrasse, Genehmigung der Kreditabrechnung Sanierung Reservoir Stockenrain, Genehmigung der Jahresrechnung 2022 (inklusive Spezialfinanzierungen / Ei-genwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2022; Zustimmung zur Gründung des Gemeindeverbandes Feuerwehr Wabrig mit Genehmigung der vorliegenden Satzungen, Genehmigung eines Gemeindebeitrags Hellikon in der Höhe von CHF 40‘000.00 an die Projektierungskosten für den Neubau eines Feuerwehrmagazins in Hellikon, Zustimmung zum Verpflichtungskredit über CHF 115‘000.00 Zusatzprojekt „Erneuerung Steueranlage“ für die Wasserversorgung Wabrig, Zustimmung zum Zusatzkredit über CHF 80‘000.00 für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland („BNO-Revision“), Ablehnung der Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde

DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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