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Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 01. April 2021 bis 03. Mai 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-07
Bauherrschaft: Peter Brogli, Wydenweg 10, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Peter Brogli, Wydenweg 10, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Peter Brogli, Wydenweg 10, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Luft/Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 384, Wydenweg 10
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag und Ostermontag geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Karfreitag, 02.04.2021, bis und mit Ostermontag, 05.04.2021, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 06.04.2021, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Martin Dürr, Stygenholde 8, 4316 Hellikon, Carport, Parzelle 356, Stygenholde 8
DER GEMEINDERAT
Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2021 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden.
DER GEMEINDERAT
Hundekontrolle 2021
Die Hundetaxe 2021 wird sämtlichen Hundebesitzern im Monat April in Rechnung gestellt. Haben Sie einen neuen Hund oder ereigneten sich im vergangenen Jahr Veränderungen (Halterwechsel, Tod, etc.), so ist die Einwohnerdienste vorgängig entsprechend zu informieren (Tel. 061 871 01 61 / gemeindeverwaltung@hellikon.ch).
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund.
Seit 1.1.2016 ist die Datenbank AMICUS in Betrieb. Die hinterlegten Daten wurden automatisch übertragen. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung registrieren und den Hund anschliessend beim Tierarzt erfassen lassen. Alle Hundehalter werden angewiesen, die AMICUS-Datenbank fortlaufend zu aktualisieren.
DIE EINWOHNERDIENSTE
Kanalfernsehaufnahmen in Hellikon
Der generelle Entwässerungsplan (GEP) der Abwasserverbandsgemeinden wird derzeit überarbeitet. In diesem Zusammenhang muss der Zustand der bestehenden Kanalisationsleitungen und –Schächte neu aufgenommen werden. Aufnahmen werden sowohl von den öffentlichen Leitungen als auch von den privaten Sammelleitungen erstellt (nicht jedoch die privaten Hausanschlussleitungen). Diese Arbeiten werden in der Gemeinde Hellikon voraussichtlich vom 22. März bis 23. April 2021 ausgeführt. Der Zugang zu den Leitungen erfolgt über die bestehenden Kontrollschächte, welche sich auf öffentlichem oder privatem Grund befinden. Hinsichtlich der auf privatem Grund notwendigen Arbeiten werden die betroffenen Eigentümer gebeten, der beauftragten Firma Marquis Kanalservice AG den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gewähren. Vielen Dank! Vorgängig wird die Gesamtkanalisation durch die Firma Kanalreinigung Näf GmbH gespült. Für Fragen stehen die beauftragten Unternehmungen wie folgt zur Verfügung:
- Ausführung: Marquis Kanalservice AG, Herr Stefan Ruflin (M: 079 666 07 01)
- Bauleitung: Porta AG, Herr Alexander Pirochta (G: 058 580 97 65)
Der Abwasserverband Region Möhlin dankt Ihnen für das Verständnis.
Corona Virus / Holzgant
Die Holzgant vom 27.3.2021 wird abgesagt. Die Tradition der Holzgant wird aufgrund der aktuellen Situation nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Der Plan der Holzlagerorte inkl. Kosten ist ab sofort auf der Homepage der Gemeinde
https://www.hellikon.ch/verwaltung-forstbetrieb_region_moehlin aufgeschaltet oder kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Sollten Sie an einem Holzschlag interessiert sein, so kommen Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbei oder nehmen Sie bitte direkt mit der Verwaltung (gemeindeverwaltung@hellikon.ch / 061 871 01 61) Kontakt auf.
DER GEMEINDERAT UND DER FORSTBETRIEB
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Reto + Arthur Hasler, Wydenmatt 1 + 5, 4316 Hellikon, Stützmauer erhöhen & erweitern / Grillplatz, Parzelle 930/352, Wydenmatt 1 + 5
DER GEMEINDERAT
Jahresrückblick 2020
Der Jahresrückblick 2020 steht kurz vor der Vollendung. Allen Mitwirkenden bereits an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die interessanten Berichte, Rückblicke und wertvollen Arbeiten. An all diejenigen, welche den Jahresrückblick in gedruckter Form erhalten möchten, können dies noch bis 15.3.2021 der Gemeindeverwaltung ( gemeindeverwaltung@hellikon.ch ) oder telefonisch unter 061 871 01 61) melden. Nur jene mit einmaliger Rückmeldung, Liste wird Jahr für Jahr laufend ergänzt, erhalten ein gedrucktes Exemplar. Für alle anderen ist der Jahresrückblick in elektronischer Form auf https://www.hellikon.ch/portraet-jahresrueckblick abrufbar.
DIE GEMEINDEKANZLEI
Strassensperrung Wydenmatt
Aufgrund von Sicherheitsholzungen von Montag, 15.03.2021 bis Mittwoch, 17.03.2021, bleiben die Strasse Wydenmatt bis Breitleten durchgehend gesperrt. Umfahrungen sind via Stygenholde oder Neulig möglich.
DER GEMEINDERAT UND FORSTBETRIEB
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 04. März 2021 bis 05. April 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-04 (nachträglich)
Bauherrschaft: Barbara Meier, Liestalerstrasse 13, 4133 Pratteln
Grundeigentümer: Barbara Meier, Liestalerstrasse 13, 4133 Pratteln
Projektverfasser: Andreas Hasler, Oberdorf 43, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Roundpen
Lage: Parzelle 318, Obermatt
Zonenart: Kernzone
Baugesuch Nr.: 21-02
Bauherrschaft: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Wohnungsumbau/Sanierung/Anbau
Lage: Parzelle 254, Hauptstrasse 67
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Ursula Mohler, Ochsengasse 4, 4316 Hellikon, Umnutzung in Besenbeiz / keine baulichen Massnahmen, Parzelle 192, Ochsengasse 4
- Naturschutzverein Hellikon, Trotte 2, 4316 Hellikon, Ersatz Beobachtungsplattform, Parzelle 573, Stygli
- Michael und Jennifer Lang, Schulstrasse 8, 4316 Hellikon, Velounterstand und Sitzplatzüberdachung, Parzelle 33, Schulstrasse 8
- Beat und Patricia Flück, Hauptstrasse 95, 4316 Hellikon, Ersatz Gartenhaus, Parzelle 262, Hauptstrasse 95
DER GEMEINDERAT