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Hellikon

Neuigkeiten

Jubilare 2023

In fricktal.info werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 80, 85, 90 und älteren Einwohner und die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen sowie in der neuen Fricktaler Zeitung die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohner sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen publiziert. Auf Wunsch der Zeitungen stellt ihnen die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer zum heutigen Zeitpunkt weiss, dass sein Jubiläum in diesem Jahr 2023 nicht publiziert werden soll, der melde sich bitte bis Ende März 2023 bei der Gemeindekanzlei (Tel. 061 871 01 61), damit diese Personen auf der Liste gestrichen werden können. Die Meldungen können auch laufend an die Gemeindekanzlei erfolgen. Diese wird die Zeitung anschliessend entsprechend informieren. DIE EINWOHNERDIENSTE

Entsorgung von Hundekot

Die meisten Hunde werden von ihren Meistern vorbildlich gehalten. Sie streunen nicht unbeaufsichtigt in der Gegend herum und belästigen niemanden. Ihr «Geschäft» findet den Weg fast wie von selbst in die Robidog-Behälter. Solchen Hundehaltern gegenüber zeigt sich die Bevölkerung aufgeschlossen. Ihnen sei an dieser Stelle wieder einmal gedankt. Nun gibt es aber ein paar wenige «Herrchen» und «Frauchen», die ihre Lieblinge nicht im Griff haben. Sie lassen die Hunde überall versäubern und haben offenbar noch nichts von den Robidog-Säcklein gehört, mit denen der Kot aufzusammeln und in einem der grünen Behälter zu deponieren ist. Im Gegenteil: Sie lassen den Kot zum Ärgernis ihrer Mitbewohner auf der Strasse, auf fremden Grundstücken und Spielplätzen einfach liegen. Diese Hundehalter rufen wir auf, sich wie alle an die Regeln zu halten und ihren Beitrag zur Sauberkeit unseres Dorfes zu leisten. DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 02. März 2023 bis 03. April 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.


Baugesuch Nr.: 23-02
Bauherrschaft: Mario Müller, Rebmatt 11, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Mario Müller, Rebmatt 11, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Mario Müller, Rebmatt 11, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Abstellplatz
Lage: Parzelle 177, Rebmatt
Zonenart: Kernzone

DIE BAUVERWALTUNG

Holzgant 2023

Am Samstag, 11. März 2023, findet die traditionelle Holzgant statt. Um 14.00 Uhr starten wir auf die Begehungsroute auf der Kreuzung bei Fritz Müller (Stockenrain). Die Route führt uns in die Stockenhalde – Frauenholz – Rüti und via Stockenhalde wieder zurück. Der Abschlusshock findet im Anschluss in der Moosmatt beim Schopf von Simon Schlienger statt.
Unterwegs erfahren Sie Interessantes und Wissenswertes über den Wald von unserm Förster Marc Oeschger. Es werden auch Demonstrationen vom neuen HSM-Waldfahrzeug und vom Fällen eines Baumes durchgeführt. Alle Einwohner, auch Neuzuzüger sind herzlich eingeladen, an diesem Brauch teilzunehmen. Wir freuen uns auf eine rege und kauffreudige Teilnehmerschaft. Holzlisten mit Plan liegen auf der Gemeindekanzlei auf.
DER GEMEINDERAT UND DIE FORSTVERWALTUNG

Jahresrückblick 2022

Der Jahresrückblick 2022 steht kurz vor der Vollendung. Allen Mitwirkenden bereits an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die interessanten Berichte, Rückblicke und wertvollen Arbeiten. Alle diejenigen, welche den Jahresrückblick in gedruckter Form erhalten möchten, können dies noch bis 10.03.2023 der Gemeindeverwaltung (gemeindeverwaltung@hellikon.ch oder telefonisch unter 061 871 01 61) melden. Nur jene mit einmaliger Rückmeldung, Liste wird Jahr für Jahr laufend ergänzt, erhalten ein gedrucktes Exemplar. Für alle anderen ist der Jahresrückblick in elektronischer Form ab April 2023 auf https://www.hellikon.ch/portraet-jahresrueckblick abrufbar. DIE GEMEINDEKANZLEI

Arbeitsgruppe „Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug“ und „Neubau Feuerwehrmagazin“ / Infoveranstaltung Ende April 2023 / Neuer Termin Sommer-Gemeindeversammlungen Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen: 22.06.2023

Das gegenwärtige Magazin der Feuerwehr Wabrig mit Standort in Hellikon erfüllt die Vorgaben der Aargauischen Gebäudeversicherung für Feuerwehrlokale nicht mehr. Bereits im Bericht zur Gesamtinspektion der Feuerwehr Wabrig 2018 wurden die Platzverhältnisse bemängelt. Gerade im Ernstfall mit Zeitdruck sind etwa die Tore (Ausfahrten) extrem schmal, wodurch ein Risiko für Fahrzeugschäden besteht. Des Weiteren hat das gegenwärtige Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Wabrig mit Jahrgang 1994 die ordentliche Amortisationsdauer bereits im Jahr 2014 erreicht. Darüber hinaus musste dieses Tanklöschfahrzeug schon damals mit einem erheblichen Aufpreis gegenüber den standardmässigen Dimensionen verkleinert werden, damit es im aktuellen Magazin untergebracht werden konnte. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass solche Umbauten, die auf Grund der Nichteinhaltung von Vorgaben entstehen, nicht subventioniert werden und durch die Vertragsgemeinden zu tragen sind. Ebenso wird eine künftige Tanklöschfahrzeug-Ersatzbeschaffung vorgabenbedingt tendenziell eher grösser als kleiner ausfallen. Aufgrund dieser bestehenden und künftigen Herausforderungen haben die Gemeinderäte der Gemeinden Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen die Feuerwehrkommission beauftragt, eine breit abgestützte Arbeitsgruppe einzusetzen und diese mit der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen zu verpflichten. Konkret gesagt, regelt der aktuelle Gemeindevertrag die Finanzierung und die Eigentumsverhältnisse eines notwendigen Neubaus des Feuerwehrmagazins nicht. Es sind durch die Arbeitsgruppe somit unter anderem alternative Zusammenarbeitsformen zu erarbeiten (z. B. die Gründung eines Gemeindeverbands). Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden Ende April 2023 der Bevölkerung an einer Infoveranstaltung präsentiert. Eine separate Einladung folgt Anfang April 2023 per Flyer. Vorsorglich wurde der Termin für die Sommer-Gemeindeversammlungen aller drei Gemeinden auf den 22.06.2023 angepasst. Für weitergehende Auskünfte oder Anregungen seitens Bevölkerung steht Ihnen der Gemeindeschreiber der Gemeinde Hellikon zur Verfügung: per Email an edoardo.carrico@hellikon.ch oder per Telefon unter 061 871 01 61. DIE GEMEINDERÄTE HELLIKON, WEGENSTETTEN UND ZUZGEN.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zu-rückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:

- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahr-bahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT

Natur findet Stadt – Frühlingsfest

Unter dem Motto „Natur-Genuss“ findet am 06. Mai 2023 von 11.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr auf dem Turnplatz ein Anlass mit verschiedenen Angeboten statt. Info-Stände zu Natur- und Naturschutz-Themen, Info-Stände zu Regionalprodukten, Verpflegungsstände, Kinder-Angebote. Reservieren Sie sich den Termin! DIE LANDWIRTSCHAFTS, -WALD- UND NATURSCHUTZ-KOMMISSION UND DER GEMEINDERAT

Tretrecht

Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie ge-mäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Martin Schlienger, Schulstrasse 11, 4316 Hellikon, Umnutzung Scheune zu Wohnraum / Gartengestaltung, Parzelle 37, Schulstrasse
DER GEMEINDERAT

Männerriege

Die Männerriege Hellikon bietet am Mittwoch, 22. März um 20.00 Uhr in der Turnhalle eine Schnupperturnstunde an. Wir sind ein vielseitig aufgestellter Verein und unser Leiter bietet ein abwechslungsreiches Programm an. So ist bestimmt für jeder Mann etwas dabei. Fühlst Du Dich angesprochen, komm doch einfach vorbei und mach Dir selbst ein Bild. Bei Fragen kannst Du Dich gerne an unseren Präsidenten Ernst Waldmeier wenden ernst.waldmeier@gmx.ch . DIE MÄNNERRIEGE

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kan-tonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT

Hundekontrolle 2023

Die Hundetaxe 2023 wird sämtlichen Hundebesitzern im Monat April in Rechnung gestellt. Haben Sie einen neuen Hund oder ereigneten sich im vergangenen Jahr Veränderungen (Halterwechsel, Tod, etc.), so sind die Einwohnerdienste vorgängig entsprechend zu informieren (Tel. 061 871 01 61 / gemeindeverwaltung@hellikon.ch).

Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund.

Seit 1.1.2016 ist die Datenbank AMICUS in Betrieb. Die hinterlegten Daten wurden automatisch übertragen. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung registrieren und den Hund anschliessend beim Tierarzt erfassen lassen. Alle Hundehalter werden angewiesen, die AMICUS-Datenbank fortlaufend zu aktualisieren. DIE EINWOHNERDIENSTE

Männerriege

Die Männerriege Hellikon bietet am Mittwoch, 22. März um 20.00 Uhr in der Turnhalle eine Schnupperturnstunde an. Wir sind ein vielseitig aufgestellter Verein und unser Leiter bietet ein abwechslungsreiches Programm an. So ist bestimmt für jeder Mann etwas dabei. Fühlst Du Dich angesprochen, komm doch einfach vorbei und mach Dir selbst ein Bild. Bei Fragen kannst Du Dich gerne an unseren Präsidenten Ernst Waldmeier wenden ernst.waldmeier@gmx.ch . DIE MÄNNERRIEGE

Deponieplatz für Baumschnittholz

In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2023 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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