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Eidgenössische Volksabstimmung vom 7.3.2021
Am Sonntag, 7. März 2021 finden folgende eidgenössische Abstimmungen statt:
- Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
- Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)
- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 7. März 2021, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.
DAS WAHLBÜRO
Was man im Wald darf und was nicht
Immer mehr Menschen erholen sich im Wald. Dabei treffen ganz unterschiedliche Ansichten und Bedürfnisse aufeinander. Die einen geniessen die Ruhe, die ande-ren treiben Sport, wieder andere sind auf der Suche nach dem grössten Pilz oder einer seltenen Blume. Das kann zu Konflikten führen – was nicht nur dem friedlichen Miteinander schadet, sondern letztlich auch dem Wald. Der Wald steht allen offen. Der Zutritt ist mit wenigen Einschränkungen frei, erfordert aber unseren Respekt als Gast. Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald hat darum einen Wald-Knigge mit 10 Verhaltenstipps für den respektvollen Waldbesuch erarbeitet. Kein Mahnfinger, sondern ein witzig illustrierter Denkanstoss. Die Verhaltens-Tipps geben unter anderem Hinweise zum Umgang mit Abfall, zur Forstarbeit, zu Gefahren im Wald, zum Ausführen von Hunden oder zum Sammeln und Pflücken. Der Wald-Knigge schliesst mit einem Thema, das vielen Waldbesuchenden zu wenig bewusst ist. Immer mehr Leu-te gehen auch in der Dämmerung und nachts in den Wald. Doch gerade dann sind viele Tiere darauf angewiesen, dass sie sich ungestört erholen oder auf Futtersuche gehen können. Die Broschüre (Wald-Knigge) kann bei Interesse auf der Gemeinde-verwaltung oder via https://www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter bezogen wer-den.
Informationen zur Steuererklärung 2020
In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung (StE) 2020 zugestellt. Die Steuererklärung ist für unselbständig Erwerbenden bis am 31. März 2021 und für selbständig Erwerbende bis am 30. Juni 2021 einzureichen. Wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht werden kann, können Sie beim Regio-Steueramt Wallbach eine Fristerstreckung beantragen. Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zudem auch übers Internet beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass seit 2019 Mahnungen für zu spät eingereichte Steuererklärungen, ohne Fristerstreckung, erhoben werden. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an das Regio-Steueramt Wallbach ( 061 865 90 80 / steueramt@wallbach.ch ). Weitere nützliche Hinweise und Merkblätter finden Sie auch unter www.ag.ch/steuern.
DIE ABTEILUNG FINANZEN